- Offizieller Beitrag
Vermittlungsausschuss zum Arbeitszeitgesetz
"19.12.2003 - 14:13 Berlin. Der Vermittlungsausschuss hat entschieden, dass ab dem 1. Januar 2001 Bereitschaftsdienst Arbeitszeit ist. Die vollständige Umsetzung des neuen Arbeitszeitgesetzes soll aber um zwei Jahre verschoben werden.
Tarifverträge, in denen das Urteil des EuGH schon umgesetzt ist, sollen bis 2006 gelten und müssen nicht neu verhandelt werden. Bestehende Tarifverträge müssen entsprechend der neuen Regelungen verhandelt werden.
Der Marburger Bund fühlt sich am Ziel. Die im Gesetz vorgesehene Übergangsfrist bis Ende 2005 betreffe nur Krankenhäuser mit Tarifverträgen, die das Urteil berücksichtigen. Kliniken, die z.B. die Vorgabe der EU-richtlinie für eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden nicht einhielten, könnten nicht von der Übergangsfrist profitieren. Für sie gelte ab dem 1. Januar 3004 das neue Arbeitszeitgesetz mit seiner strengeren Begrenzung der Dienstzeiten. Die derzeit stattfindenden Tarifverhandlungen zu den Arbeitszeiten müssten also schnellstens zumErfolg geführt werden.
Das scheint die Deutsche Krankenhausgesellschaft nicht so zu sehen. Der Ärzte Zeitung sagte ein Sprecher, man hätte jetzt Zeit, die künftigen Maßstäbe des Arbeitszeitgesetzes nach und nach umzusetzen."