DRG-Neuling braucht drigend Hilfe!

  • Hallo liebes Forum,

    ich bin "Schreibkraft" in einer kleinen Augenklinik und ab 2004 bin ich für das korrekte Ausfüllen der ToDoListen verantwortlich.
    Seit ca 2 Wochen steht mir das KIS-Programm /z Zt noch "Musterklinik" zur Verfügung. Um herauszufinden, worauf wir im nächsten Jahr achten müssen, bzw was sich in unserem Haus durch die DRGs ändert, habe ich nun die am meisten durchgeführten Prozeduren (OPs) mit den "gängigsten" Nebendiagnosen durchgespielt.
    Jetzt meine Fragen:
    1. Kann es wir wirklich sein, das es bei jeder ophthalmologischen OP und egal mit welchen. oder wievielen Negendiagnosen immer die gleiche DRG ermittelt wird??? Und nur bei den nichtoperativen Pat. die Nebendiagnosen eine Rolle spielen???
    2. Beim Durchspielen standen mir nur die ICD-10-Nr. aus dem Kis-
    Programm und die aus der alten Version von 2003 zur Verfügung. Kann es sein das nun all meine Erkenntnisse (siehe oben) nicht unbedingt reichtig sind????
    Danke schon mal im voraus!

  • Hallo Liane,

    tatsächlich sind Ihre Erkenntnisse mit dem für 2003 geltenden DRG-Katalog überholt. In der MDC 02 Krankheiten und Störungen des Auges des 2004er Katalogs gibt es nur noch eine einzige DRG, die in Schweregrade aufgeteilt ist; und diese betrifft nun auch noch eine operative DRG (C04A/B). Der Unterschied zwischen beiden liegt - wenn man der Textdefinition glauben darf - auch hier nicht in einer medizinischen Fallschwere, die sich durch die Kodierung von Nebendiagnosen ergeben würde, sondern in der Durchführung einer Hornhauttransplantation.
    Insofern sieht es tatsächlich so aus, als sei die Verschlüsselung von Nebendiagnosen zu Abrechnungszwecken nutzlos. Da die Nebendiagnosen jedoch nicht nur Abrechnungszwecken dienen, sondern z. B. auch gute Argumente zur Begründung der stationären Durchführung von grundsätzlich auch ambulanten Leistungen liefern können, sollten Sie trotzdem auf eine möglichst vollständige Verschlüsselung erpicht sein.

    Frohes Fest und einen Guten Rutsch wünscht allen Beteiligten des Forums

    Norbert Schmitt

    Gruß

    Norbert Schmitt

  • Hallo Liane ?

    Sie sind Schreibkraft und verantwortlich für die ToDoListen ?

    Nichts gegen Sie, aber letztendlich sollte der Arzt für die Kodierung verantwortlich sein, dabei kann er in einem gewissen Rahmen sicher unterstützt werden. Aber das soll jetzt gar nicht Thema sein.

    Sie sollten sich mal die DRGs der MDC 02 (Krankheiten und Störungen des Auges) im Fallpauschalenkatalog 2004 ansehen, dort lässt sich erkennen, dass es für die Augenheilkunde vorrangig Z-DRGs (also nicht-gesplittete DRGs) gibt. Lediglich die "großen Eingriffe an Kornea, Sklera und Konjunktiva mit Hornhauttransplantation" sind unterteilt in eine A- und B-DRG, so dass hier auch Nebendiagnosen Auswirkungen auf die Eingroupierung in die jeweilige DRG haben.

    Ich hoffe, das hilft Ihnen schon mal weiter.

    J.Hummer