Beinverlängerung

  • Help.
    Liebes Forum,

    ein Versicherter von uns soll ein Bein mit Hilfe eines Distraktionsnagels verlängert bekommen. Wie wird das abgerechnet? M. E. wird diese Methode nicht im DRG-System abgebildet und ein Zusatzentgelt gibt es auch nicht. Lt. KH kostet dieser Nagel ca. 8000,00 EUR.
    Vielen Dank für Ihre Mithilfe
    Claudia
    :chili: :chili: :chili:

  • Hallo Frau Lindner,

    welche/r Knochen? ICD? OPS? DRG kann nur damit ermittelt werden.
    Bei ICD M21.70 und OPS 5-781.4f Femur resultiert DRG I11Z. Vermutlich ist es das was Sie suchen!
    --
    Freundlichen Gruß vom MDA aus Schorndorf

    [size=12]Freundlichen Gruß vom Schorndorfer MDA.

  • Hallo,
    es handelt sich hierbei um den Oberschenkel. Die DRG I11Z trifft wahrscheinlich zu, da es sich um eine Vorab-Kalkulation handelt ist es immer so eine Sache mit den richtigen ICDs und OPS. Vorher wurde der Versicherte immer wegen M2170 und R628 behandelt. Aber ich kann mir nicht vorstellen, das sich das KH darauf einlassen wird. Mit der DRG werden nicht die Materialkosten gedeckt.
    Viele Grüsse
    Claudia
    :chili: :chili: :chili:

  • Hallo Frau Lindner,

    habe zwar mit schneiden nicht viel und mit Knochen schon garnichts am Hut, würde das Ganze aber so kodieren

    HD Q72.8 Angeborene Verkürzung der unteren Extremität(en)

    OPS 5-781.4g Verlängerungsosteotomie, Femurschaft
    8-400.2 Extension durch Knochennagelung (Steinmann-Nagel), Femur
    bei der Osteosynthese bin ich mir absolut nicht sicher, spielt aber bei der DR-Zuordnung auch keine Rolle

    Resultat
    MDC 08
    DRG I11Z Eingriffe zur Verlängerung einer Extremität
    RG 2,2720
    UGVD 3
    MVD 13
    OGVD 28


    --
    Michael Hönninger
    FA Anästhesiologie / Notfallmedizin
    MedizinController
    Städt. Krankenhaus
    Frankenthal (Palz)

    Michael Hönninger
    FA Anästhesiologie / Notfallmedizin
    [glow=#FF0000,3]MedizinController[/glow]
    Stadtklinik Frankenthal

  • Vielen Dank für Ihre hilfreichen Antworten ...

    Die DRG leuchtet mir ein, aber kostendeckend ist sie für das KH natürlich nicht. Ich glaube, es steht mir da Ärger ins Haus. Der Erlös für diese DRG wäre in dem Fall ca. 6300 EUR, inclusive Material. Ich bin mal gespannt, ob sich das KH darauf einlassen wird.
    Viele Grüsse
    Claudia
    :chili: :chili: :chili:

  • Liebe Claudia,

    ich finde es absolut bemerkenswert, dass Du Dir Sorgen um die Materialkosten im Krankenhaus machst. Ich persönlich stehe allerdings auf dem Standpunkt, dass das Problem des Krankenhauses ist. Dort muss man kalkulieren, wie viele Fälle mit diesen hohen Materialkosten man im Jahr machen wird und ob eventuell beim Gros der Fälle in der entsprechenden DRG ein guter "Gewinn" erzielt wird, der diese "Sonderfälle" mit deckt. Wenn nicht, muss es als Problem beim InEK eingereicht werden und der normale DRG-Kalkulationslauf muss abgewartet werden (ein pfiffiges Krankenhaus hat Rücklagen, um solche Sonderfälle vorzufinanzieren :x ...).

    Meine ganze Skepsis gilt nämlich der Tatsache, dass Krankenhäuser immer mit Fällen kommen, in denen besondere Material- oder sonstige Kosten anfallen, die in der DRG nicht gedeckt sind. Selten aber kommt mal ein Haus und sagt: "Wir haben supergute Einkaufskonditionen bekommen und geben den Kassen auf die Schrittmacher 30% Rabatt im Materialkostenbereich." Und so soll es auch eigentlich nur im Ausnahmefall sein, eigentlich sollen wir als Krankenhäuser mit den Fällen, wo es geht, Gewinne machen dürfen und damit dann Fälle finanzieren, bei denen der medizinische Fortschritt, schreckliche Zufälle, furchtbare Nebenerkrankungen, etc. zu erheblichen in der DRG nicht gedeckten Mehrkosten geführt haben.
    :vertrag: :vertrag: :vertrag:
    Als Kasse dürfen Sie meines Wissens nach keine Kosten neben den stationären DRG-Vergütungen bezahlen, die nicht im Zusatzentgeltkatalog bechrieben sind. Und zum "Upcoding" sollten Sie auf keinen Fall raten, denn wenn Sie das einmal machen, werden Sie eine Lawine lostreten.:bombe: :bombe:
    Für den Patienten gibt es keine "Lösung" außer die Suche nach einem Haus, was diese Leistung innerhalb der DRG´s erbringt.
    Dem fraglichen Haus sollte man mit Verweis auf die im Zusatzentgeltkatalog beschriebenen Zusatzentgelte (Ramusdistraktion wird zusätzlich finanziert, da waren die MKG´s pfiffig) empfehlen, sich an die orthopädisch-unfallchir. Fachgesellschaft zu wenden mit der Bitte um Kalkulation und Einbringung in die DRG´s respektive ZE.

    Herzliche Grüße
    Patricia
    --
    Patklein

    Patklein

  • Hallo zusammen,

    dieses Jahr ist das Relativgewicht nur noch 1,608. Ob die gleichen Eingriffe darin sind, habe ich aber nicht geprüft.
    --
    Freundlichen Gruß vom MDA aus Schorndorf

    [size=12]Freundlichen Gruß vom Schorndorfer MDA.

  • Hallo, Frau Lindner,
    Die Kalkulationsstichprobe 2003 weist für I11Z mit n=74 eine sehr geringe Fallzahl auf, Eingriffe am Unterarm sind dabei deutlich häufiger vertreten als an den unteren Extremitäten. Für Eingriffe am Femur scheint diese DRG nicht sachgerecht und kostendeckend kalkuliert zu sein, vermutlich aufgrund der Mischkalkulation mit Eingriffen an den oberen Extremitäten.
    Eine Umstellungsosteotomie des Femurs wird mit der DRG I08 erheblich höher vergütet.
    Die Schaffung eines Zusatzentgeltes halte ich in diesem spezielle Fall allerdings nicht für sinnvoll, denn es gibt ja eine spezielle, aber nicht sachgerecht kalkulierte / definierte / gesplittete DRG. Die DRG-Kommission der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie und des Berufsverbandes der Deutschen Chirurgen wird einen Änderungsvorschlag einreichen. Für 2004 sollte aber unter dem Schutz der Budgetneutralität der Mindererlös noch akzeptiert werden.
    Frau Lindner, als involvierter Kostenträger sollten Sie dies dem Krankenhaus nahelegen, insbesondere, wenn auch in der Vergangenheit diese Eingriffe aus dem Budget finanziert worden sind!
    --
    Dr. Rolf Bartkowski
    Arzt f. Chirurgie, Med. Informatik
    DGCH, Berlin

    Dr. Rolf Bartkowski
    Arzt f. Chirurgie, Med. Informatik
    Berlin

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    Zitat


    Original von cLindner:
    Help.
    M. E. wird diese Methode nicht im DRG-System abgebildet und ein Zusatzentgelt gibt es auch nicht. Lt. KH kostet dieser Nagel ca. 8000,00 EUR.


    Zitat


    Original von patklein3:
    Ich persönlich stehe allerdings auf dem Standpunkt, dass das Problem des Krankenhauses ist.

    Für den Patienten gibt es keine "Lösung" außer die Suche nach einem Haus, was diese Leistung innerhalb der DRG´s erbringt.


    Es stellen sich wichtige Fragen:
    Wie werden Innovationen im DRG System abgebildet?
    Sind wir in der Fortschrittsfalle?
    Droht hier eine „verdeckte Rationierung“?


    Ich vermute, es handelt sich um den Distraktionsmarknagel Fitbone R
    Hier wurde von Firmenseite vor einigen Monaten ein Materialpreis von 11000 Euro genannt.
    Finanziert werden kann das eigentlich nur über Sondervereinbarungen mit der Krankenkasse (GKV).
    Gesundheitsökonomisch handelt es sich um ein Verfahren, welches einen hohen Nutzen hat und dem altbekannten Verfahren (Ilizarov) deutlich überlegen ist( Infektanfälligkeit, Hospitalisierungsdauer, Therapiezeit insgesamt, Weichteilgewebeschädigung, Behandlungskomfort etc.)
    Nicht zu vergessen sind: u. U. keine Abhängigkeit mehr vom Rollstuhl, Wiedererlangung der Arbeitsfähigkeit
    Aber:
    Für das Krankenhaus gilt: dieses innovative Verfahren, wird über das DRG System nicht abgebildet und nicht refinanziert.

    Ist es ethisch vertretbar teure Behandlungen (aber dafür höchst effektiv) einer kleinen Personenzahl vorzuenthalten?

    Ist es Aufgabe der Ärzte und der Geschäftsführung des Krankenhauses allein die Verantwortung zu übernehmen?

    Schönreden hilft unserem Patienten nicht...
    kapitulieren???


    Schöne Grüße

    Eberhard Rembs


    PS
    Es bestehen keine finanziellen Verbindungen mit einer Firma, deren Produkt im Beitrag eine wichtige Rolle spielt.

  • Lieber Herr Rembs,

    :teufel: :besen: :teufel: :besen: :teufel:
    1. was sagt mir die Tatsache, dass Claudia von der Klinik 8000€ genannt bekommt und Ihnen die Fa. erst einmal 11000€ nennt??? (könnte vielleicht eine andere Fa. sein, stimmt natürlich)

    2. werden die Innovationen vielleicht langfristig nur von den Kliniken durchgeführt, die besonders "kostengünstig" (warum auch immer) arbeiten? Denn diese Kliniken wird es in diesem System geben.

    3. wer soll festlegen, wann eine Maßnahme "innovativ" und nicht mehr experimentell ist? Denn genau dieser innovative Zwischenraum zwischen Studie und "Gold Standard" entzieht sich sowohl den Forschungsbudgets als auch dem DRG-System.


    :jay: sorry, ist ein bisschen fies, wie meistens von mir....
    Nicht minder herzlich
    Patricia:dance1:
    --
    Patklein

    Patklein

  • Nein, nein, Patricia,
    gefällt mir sehr gut.
    Ich habe schon drüber nachgedacht, mir den Nagel selbst zu besorgen und einzubauen, würden wir viel Geld sparen und ich gebe auch meinen Schreibtisch dafür her.
    Hihi
    Claudia
    :chili: :chili: :chili: