• Hallo Forum,
    trotz mehrerer Threads zum Thema vorstationäre Leistungen habe ich eins noch nicht ganz verstanden.

    Vorstationär + stationär: klarer Fall, Abrechnung nach DRG.
    Vorstationär + nix: auch klar, vorstationäre Abrechnung wie bisher.

    Was ist aber, wenn sich an die vorstationäre (z.B. MR-Angio-)Untersuchung eine stationsersetzende Maßnahme anschließt (z.B: PTA) ? Wird hier vorstationär + stationsersetzend separat abgerechnet oder nur die stationsersetzende Maßnahme ?

    Schöne Weihnachtsgrüße,

    P. Leonhardt

    Dr. Peter Leonhardt
    Neurologe
    Arzt für Med. Informatik
    Med. Controlling


    I'd rather have a full bottle in front of me than a full frontal lobotomy

  • Schönen guten Tag Herr Leonhardt!

    Vorstationär + stationär dürfen Sie ja nur dann nicht abrechnen, wenn der statioäre Aufenthalt als Fallpauschale vergütet wird, was bei DRGs allerdings nahezu immer der Fall ist.

    Ambulante bzw. stationsersetzende Maßnahmen sind keine Fallpauschale, also könnte die vorstationäre Behandlung abgerechnet werden, wenn es sich um eine vorstationäre Behandlung handeln würde. Diese ist allerdings definiert als Vorbereitung oder Abklärung einer stationären Behandlung. Vorbereitung kommt nicht in Frage, denn sie haben ja nicht anschließend stationär behandelt. Somit können Sie eine vorstationäre Behandlung nur abrechnen, wenn eigentlich eine stationäre Behandlung vorgesehen war und sich herausstellte, dass eine 115b-Behandlung ausreichend ist.

    Ob das so in jeden Fall durchsetzbar ist, halte ich für fraglich. Die Krankenkassen werden nach meiner Einschätzung darauf abheben, dass in der Vergütung der Maßnahmen nach 115b auch die Vorbereitung enthalten ist, soweit sie nicht durch einen zugelassenen Arzt ambulant erbracht werden kann.

    Schönen Tag noch,
    --
    Reinhard Schaffert

    Medizincontroller
    Facharzt für Chirurgie
    Krankenhausbetriebswirt(VWA)
    Kliniken des Wetteraukreises

  • Hallo Herr Schaffert,
    vielen Dank für die Klarstellung. Auf diesem Weg schon mal ein frohes Neues!

    P. Leonhardt

    Dr. Peter Leonhardt
    Neurologe
    Arzt für Med. Informatik
    Med. Controlling


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