Neukalkulation durch Besondere Einrichtungen?

  • Hallo Forum,

    hier und da hört man, dass sich KH oder Fachabteilungen darum bemühen, als besondere Einrichtungen anerkannt zu werden. Dies scheint mir aufgrund von Maßnahmen nach "besonderer Vorhaltung" kein schwarzes Loch zu sein. Ich habe mir heute einmal den Entwurf auf der Seite g-drg angeschaut.Dort scheint es ja auch und vor allem um Häuser zu gehen, die a) die Dauer der Hälfte aller Fälle oberhalb der oGVD oder b) zwar Inlier sind, aber 3/4 aller Fälle oberhalb der Mittleren Verweildauer liegen(rechtsschief). Da tauchen für mich einige Probleme auf.

    Ich habe noch nicht gelesen, dass diese Häuser ggf. im Nachgang aus der Kalkulation der DRG herausgenommen werden(sofern diese überhaupt drin sind). Nach meiner Kenntnis hat es auch keine Outlier-Bereinigung gegeben. So, wie ich das jetzt sehe, würde es nach der Logik zu Folgendem führen:

    Die Verhandler müssten zunächst einmal prüfen, ob diese langen Verweildauern nicht hausgemacht sind(ich meine hinsichtlich Objektivität). Wird dieses Haus oder diese Einrichtung aus den DRG herausgenommen, waren aber gleichwohl in der Kalkulation dabei, würde dies dazu führen, dass die ehemalig kalkulierte DRG zu lange GVD hat. Für die KK hätte das zumindest negative Auswirkung auf die Liquidität(müsste im Nachhinein aber zu einer Bereinigung der DRG und der Baserate führen). Wird die DRG aber nachjustiert, müssten nun an sich weitere Häuser den Besondere Einrichtungen-Status nachweisen können(GVD werden ja kürzer). Dies würde letztlich zu einem infiniten Prozess(nur von der Logik, gibt ja nicht beliebig viele KH) führen.

    Habe ich hier etwas nicht gesehen, oder nur ein Brett vor dem Kopf?

    Gruß

    Dieter R
    MA einer KK

    Gruß
    Dieter R
    MA einer KK