Verweildauer - vorstationäre Behandlung

  • Halo Kollegen,

    zwischen Gänsebraten und Silvesterknallerei noch kurz 'ne Frage:

    Gibt es schon Erfahrungen bezüglich der Reaktionen von Kostenträgern, wenn zur Berechnung der Gesamt-Verweildauer einer DRG der vorstationären Behandlungstages mitgezählt wird?

    Mit anderen Worten: Hat der eine odere andere u.U. Probleme bekommen, wenn der vorstationäre Aufenthalt mit zur "Gesamtverweildauerberechnung" der abzurechnenden DRG hinzugezählt wurde; insbesondere dann, wenn man dadurch innerhalb der Verweildauergrenzen gelandet ist und so Abschläge vermieden hat (Thema untere Grenzverweildauer-Unterschreitung oder/oder Verlegungsabschläge)!!??

    Beste Grüße und einen guten Rutsch.

    Matthias Nacke

    :bombe: :bombe: :bombe: :bombe: :bombe: :bombe: :bombe: :bombe: :bombe: :bombe: :bombe:

  • Sehr geehrter Herr Nacke
    es tut mir leid aber da wird es keine Schwierigkeiten geben da diese Frage ganz eindeutig geregelt ist!
    Und zwar folgendermaßen:
    Vorstationäre Tage sind Behandlungstage, aber keine Belegungstage.
    D.h. für die Verweildauerberechnung sind sie NICHT heranzuziehen.
    Lediglich bei der Frage der Vergütung von NACHstationären Tagen zählen die VORstationären Tage als Behandlungstage mit.
    :no:

    Mit freundlichen Grüßen,
    und trotzdem ein frohes und erfolgreiches Neues Jahr !

    W. Nikolai

    W. Nikolai
    FA für Chirurgie,
    FA für Kinderchirurgie,
    Leiter Medizincontrolling
    Mutterhaus der Borromäerinnen Trier