Noch einmal das Thema Rückverlegung:
DRG-Fall aus 2003; Verlegung A-B-A-B-A. Wir sind das Krankenhaus B.
Eine Kasse forderte von uns, die beiden Fälle einzeln abzurechnen, da nur die Rückverlegung von dem erstaufnehmenden Krankenhaus anzuwenden sei, eine andere Kasse, die noch nicht mit DTA (Datenträgeraustausch) arbeitet und die Fälle manuell aufbaut, will, dass beide Fälle wie Rückverlegung behandelt werden und nur eine DRG abgerechnet wird.
Hilfe, liebes Forum. Die Kassen wissen auch nicht was sie wollen!!
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Sonja Bach
Leiterin Patientenverwaltung