nochmal Rückverlegung

  • Noch einmal das Thema Rückverlegung:

    DRG-Fall aus 2003; Verlegung A-B-A-B-A. Wir sind das Krankenhaus B.
    Eine Kasse forderte von uns, die beiden Fälle einzeln abzurechnen, da nur die Rückverlegung von dem erstaufnehmenden Krankenhaus anzuwenden sei, eine andere Kasse, die noch nicht mit DTA (Datenträgeraustausch) arbeitet und die Fälle manuell aufbaut, will, dass beide Fälle wie Rückverlegung behandelt werden und nur eine DRG abgerechnet wird.
    Hilfe, liebes Forum. Die Kassen wissen auch nicht was sie wollen!!
    :dance1: :dance1: :dance1:

    Sonja Bach
    Leiterin Patientenverwaltung

  • Hallo Frau Bach,

    nach meinem Kenntnisstand sind die Fälle zusammenzuführen und zwar sowohl von KH A als auch von KH B. Anders sieht das aus, wenn drei KH beteiligt sind, z.B. A-B-A-C-A: dann soll es sich nicht um Rückverlegung handeln, da es keine Mehrfach-Rückverlegungen gibt. So habe ich es auf der Fortbildungsveranstaltung der BWKG verstanden.

    --
    Freundlichen Gruß vom MDA aus Schorndorf

    [size=12]Freundlichen Gruß vom Schorndorfer MDA.