Gültigkeit ICD/OPS 2004

  • Liebe Kollegen,

    laut Einstellung SAP gilt für alle im vorigen Jahr aufgenommenen Patienten noch nicht die neue Version 2004, sondern für ICD und OPS die vorherigen Versionen.

    Das bedeutet auch, daß im vorigen Jahr aufgenommene Patienten, die in diesem Jahr operiert werden, nach der vorherigen Version verschlüsselt werden müßten, was z. B. für die Stentimplantation durchaus relevant ist.

    Ist dieses Vorgehen tatsächlich so gedacht? Leider kann ich hierzu keine weiteren Angaben finden. Das Problem ergibt sich dann nämlich aus den Subsystemen, die ab 1.1.2004 auf die neue Katalogversion umgestellt werden und dann ggf. Konflikte im SAP auslösen.

    Wer hat hierzu weitere Informationen?

    Viele Grüße,

    V. Blaschke

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    Dr. med. Volker Blaschke

  • Hallo,

    grundsätzlich gilt:

    Mit Aufnahmedatum 1.1.2004 wird mit den 2004er Versionen verschlüsselt. Überlieger werden nach den alten Versionen kodiert...

    mfG

    C. Hirschberg

  • Hallo,
    da war ich wohl etwas zu spät, Herr Hirschberg ist mir zuvor gekommen, ich kann mich ihm nur anschließen. Vielleicht noch als Ergänzung: Abrechnungsleitfaden AOK:
    "Für Art und Höhe der abzurechnenden Fallpauschale... ist der Tag der Aufnahme in das Krankenhaus maßgeblich." D.h. für mich Überlieger werden nach Verfahren und Schlüsseln von 2003 abgerechnet.

    Herzliche Grüße

    Prösl

  • Hallo Herr Hirschberg und Herr Proesl,

    vielen Dank für die rasche Info. Wenn jemand noch eine offiziellere Quelle als die AOK hat, wäre ich sehr dankbar. Das Dimdi ist über die Feiertage leider nur sehr schwer erreichbar gewesen...

    V. Blaschke
    --
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    Dr. med. Volker Blaschke
    Arzt für Dermatologie / Allergologie
    Medizincontroller
    Herzzentrum Göttingen
    http://www.herzzentrum-goettingen.de

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    Dr. med. Volker Blaschke

  • Hallo Herr Blaschke,
    mein Hinweis auf die AOK war nicht so ganz komplett, andere, ältere Quelle, die aber ähnlichen Inhalt hat:
    "AOK-Bundesverband
    Bundesverband der Betriebskrankenkassen
    IKK-Bundesverband
    Bundesverband der landwirtschaftlichen Krankenkassen
    Bundesknappschaft
    See-Krankenkasse
    Verband der Angestellten-Krankenkassen e.V.
    AEV – Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e.V.
    Verband der privaten Krankenversicherung e. V.
    Bonn, Essen, Bergisch-Gladbach, Kassel, Bochum, Hamburg, Siegburg,
    Köln, den 20.01.2003
    Leitfaden der Spitzenverbände der Krankenkassen und des
    Verbandes der privaten Krankenversicherung zu Abrechnungsfragen
    nach dem KHEntgG und der KFPV

    2.2 Jahresüberlieger
    DRG-Fallpauschalen sind nur für Aufnahmen ab dem 1. Januar 2003 abzurechnen. BeiAufnahmen vor diesem Zeitpunkt sind die bisher geltenden Entgelte abzurechnen. Für den Fall, dass sich die Vereinbarung oder Genehmigung des Krankenhausbudgets und des krankenhausindividuellen Basisfallwerts verzögert, gilt die Regelung für den entsprechend späteren Zeitpunkt (§ 1 Abs. 7 KFPV). Diese Regelung gilt auch für Überlieger zum Jahre 2004.
    "

    Herzliche Grüße
    Prösl

  • Hallo Herr Blaschke,
    habe die alte Version erwischt, hier die aktuelle:
    "
    Leitfaden der Spitzenverbände der Krankenkassen und des
    Verbandes der privaten Krankenversicherung zu Abrechnungsfragen 2004
    nach dem KHEntgG und der KFPV 2004
    AOK-Bundesverband
    Bundesverband der Betriebskrankenkassen
    IKK-Bundesverband
    Bundesverband der landwirtschaftlichen Krankenkassen
    Bundesknappschaft
    See-Krankenkasse
    Verband der Angestellten-Krankenkassen e.V.
    AEV - Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e.V.
    Verband der privaten Krankenversicherung e.V.
    Bonn, Essen, Bergisch Gladbach, Kassel, Bochum, Hamburg, Siegburg und Köln
    den 15. Dezember 2003

    2.3 Jahresüberlieger
    DRG-Fallpauschalen nach dem Fallpauschalenkatalog 2004 sind nur für Aufnahmen ab dem 1. Januar 2004 abzurechnen. Bei Aufnahmen vor diesem Zeitpunkt sind die bisher geltenden Entgelte abzurechnen. Werden Patienten, für die im Jahre 2003 eine DRGFallpauschale abgerechnet wurde, im Jahr 2004 in das gleiche Krankenhaus zurückverlegt oder wieder aufgenommen, gelten die Vorschriften zur Rückverlegung bzw. Wiederaufnahme analog der KFPV 2003 (Begründung zu den §§ 2 Abs. 3 und 3 Abs. 3 KFPV 2004). Diese Regelung gilt auch für Überlieger zum Jahre 2005. Sofern zum 01.01.2005 noch keine neuen Abrechnungsregeln bzw. kein neuer Fallpauschalenkatalog vorliegt, wird analog 2004 abgerechnet.
    Bei Geburten ist bei einer Abweichung zwischen Aufnahme und Geburt für die Mutter das Aufnahmedatum und für die Abrechnung der geburtshilflichen DRG-Fallpauschale das Geburtsdatum maßgebend.
    "
    ich hoffe es hilft weiter.

    Herzliche Grüße

    Prösl

  • Sehr geehrter Herr Prösl,

    vielen Dank für die Fundstelle. Hier geht es m. E. aber explizit nur um die Abrechnung, nicht um die Codierung. Wenn ein Haus noch nicht abrechnet, so wie wir, dann wird das plötzlich etwas unklar.

    Herr Jacob vom DIMDI sieht das Aufnahmedatum als entscheidendes Kriterium an, es gebe entsprechende Vereinbarungen zwischen Krankenhausgesellschaften und Kostenträgern.

    Viele Grüße,

    V. Blaschke

    --
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    Dr. med. Volker Blaschke
    Arzt für Dermatologie / Allergologie
    Medizincontroller
    Herzzentrum Göttingen
    http://www.herzzentrum-goettingen.de

    _____________________
    Dr. med. Volker Blaschke

  • Hallo,

    siehe KFPV § 1 Abs. 1 und Abs. 6:

    "Für Art und Höhe der abzurechnenden Fallpauschale oder des Zusatzentgelts ist der Tag der Aufnahme in das Krankenhaus maßgeblich. Ist bei der Zuordnung von Behandlungsfällen zu einer Fallpauschale auch das Alter der behandelten Person zu berücksichtigen, ist das Alter am Tag der Aufnahme in das Krankenhaus maßgeblich."

    Da so (ggf.) abgerechnet wird, ist auch mit den entsprechenden Katalogen zu kodieren.


    --
    Viele Grüße von

    Mautner

    Viele Grüße von

    Mautner

  • Zitat


    Original von Mautner:
    Hallo,

    siehe KFPV § 1 Abs. 1 und Abs. 6:

    "Für Art und Höhe der abzurechnenden Fallpauschale oder des Zusatzentgelts ist der Tag der Aufnahme in das Krankenhaus maßgeblich. Ist bei der Zuordnung von Behandlungsfällen zu einer Fallpauschale auch das Alter der behandelten Person zu berücksichtigen, ist das Alter am Tag der Aufnahme in das Krankenhaus maßgeblich."

    Da so (ggf.) abgerechnet wird, ist auch mit den entsprechenden Katalogen zu kodieren.

    Bleibt die Frage:
    Tag der Aufnahme = Tag der stationären Aufnahme ?
    Tag der Aufnahme = Tag der vorstationären Aufnahme ?

    Unser KIS ist hier etwas verwirrt und gruppiert sogar Diagnosen des ICD-Kataloges 2004 in eine G-DRG Version 1.0 ...

    Gibt es hier eine offizielle Stellungnahme ?

    mfG

    C. Hirschberg