Praxisgebühr für Schwangere?

  • ?(
    Ein Gutes Neues Jahr an alle!

    Vielleicht bin ich hier nicht an der richtigen Adresse, aber ich finde keine andere...
    Wie verhalten wir uns im Notdienst bei Schwangeren?
    Vorsorgeleistungen gemäß Mutterschaftsrichtlinien sind ja frei, aber gehört ein Harnwegsinfekt z.B. auch dazu?
    Oder: Blutungen - im US missed abortion - Pat. bleibt nicht stat., sondern kann erst 3 Tage später zur amb. Abrasio kommen.
    Zahlen oder nicht zahlen?
    Wir kennen alle die Fälle mit fraglichem Geburtsbeginn oder z.A. vorz. Blasensprung, die wieder nach Hause gehen.
    Sind das SS-Vorsorgeleistungen oder nicht?
    Vielleicht gibt es einen Forum-Partner von der Krankenkassenseite?

    Auf Antwort freut sich
    Maja

  • Hallo Maja,
    Vorsorgeleistungen für die Schwangerschaft sind ja im EBM eindeutig abgegrenzt, alle weiteren akuten Gründe zum Aufsuchen des Arztes führen zu einer kurativen Leistung und sind damit eine Notfallbehandlung, ergo: Praxisgebühr fällt an.
    Viele Grüsse
    --
    Joris Schikowski
    MC Klinikum Bad Salzungen

    :augenroll: Joris Schikowski
    MC Klinikum Bad Salzungen
    Vors. RV MD der DGfM e.V.

  • Vielen Dank für die Antwort, so ähnlich sehe ich das auch,aber trotzdem bleiben bei uns Unklarheiten:
    Viele niedergelassene Kollegen schicken die Pat. am Wochenende mit Überweisung zur CTG-Kontrolle - bisher jedenfalls.
    Lt.Aussagen der Abrechnungsexperten (?) und auch unseres Ambulanzprogramms Orgaprax dürfen wir auf Überweisung im Notdienst aber nicht "arbeiten", sondern nur Notfälle annehmen.
    Ist eine CTG-Kontrolle bei Terminüberschreitung nun ein Notfall oder eine Vorsorgeleistung? Zahlen oder nicht?
    Vielleicht müssen die Kollegen draussen diese Kontrollen ab jetzt selbst durchführen?
    Ich habe gestern meinen ersten Dienst mit diesen Hürden genommen und werde morgen die KV nochmal mit Fragen beglücken!
    Tschüs...., evtl.bis bald mal wieder!

    Maja

  • Hallo Maja,
    Sie liegen mit Ihrer Ansicht aus KV-Sicht vollkommen richtig - Ihnen ist nur die Notfallbehandlung gestattet, Überweisungen sind nicht abrechenbar. Die Kassenärzte haben die notwendige Versorgung per se zunächst selbst sicherzustellen. Da legen sie zu normalen Arbeitszeiten auch äußersten Wert darauf. CTG-Kontrolle wäre nur statthaft bei nachlassenden Kindsbewegungen etc. und damit sind auch 10 EUR fällig. Ich sehe die Kassengebühr als willkommenen Anlaß, endlich eine lebensnahe Klärung dieser unsäglichen, und für den Patienten nicht nachvollziehbaren, Regelung herbeizuführen. Lassen Sie uns wissen, mit welcher Auskunft sich Ihre KV aus der Affäre zieht. Im Zweifelsfall würde ich eher zuviel als zu wenig kassieren und ggf. zurückerstatten.
    MfG
    --
    Joris Schikowski
    MC Klinikum Bad Salzungen

    :augenroll: Joris Schikowski
    MC Klinikum Bad Salzungen
    Vors. RV MD der DGfM e.V.

  • :rolleyes:
    Habe heute nicht viel erreicht - außer dem freundlichen Hinweis der netten KV-Dame auf den EBM-Katalog...
    Die Frage, ob Ziffer 118 /(CTG) um 23.00 h auch eine Vorsorgeleistung ist, konnte sie auch nicht beantworten, wollte ihren Chef in der Zentrale anrufen und mir dann mailen...
    Ich warte immer noch....

    Ich habe mir nicht noch erlaubt zu fragen, wie wir telefonische Beratungen praxisgebührmäßig erfassen sollen..
    Bsp.: "meine Schwester ist im 6.Monat und hat Fieber, war heute beim Hausarzt, aber Fieber ist noch da.."
    Wie stellen sich die Sandkastenstrategen vom Gesundheitsministerium denn das vor? Dafür sind lt. Richtlinien auch 10 Euro fällig!

    Mir reicht's für heute - habe morgen wieder 24-h-Dienst (Baden-Württemberg, Feiertag)
    Wenn ich was Definitives erfahre, melde ich mich wieder!

    Tschüs!

    Maja

  • :look:
    Jetzt habe ich es schwarz auf weiß!
    Zitat:" nach zuverlässiger Aussage unserer Hauptgeschäftsführung gilt:

    Grundsätzlich hat jeder bei Inanspruchnahme des Notfalldienstes/ der Notfall-Ambulanz - auch als Schwangere ! - jeweils 10 E Praxisgebühr zu bezahlen! "
    (KV Nordbaden)

    Ich hoffe, das hilft allen Mitbetroffenen weiter..

    Viele Grüße!
    Maja

  • Guten Morgen allerseits,

    dazu passt ja ganz hervorragend ein weiteres Zitat vom Staatssekretär im BMGS, Schröder. Gesagt gestern abend in der TV-Sendung "Hart aber fair" im WDR-Fernsehen:

    Sucht jemand eine Notfallambulanz im Krankenhaus auf oder nimmt den hausärztlichen Notdienst in Anspruch, sind 10,- EUR Praxisgebühr NICHT faällig, wenn der Versicherte in diesem Quartal bereits bei einem anderen Arzt die Praxisgebühr entrichtet hat.

    Und weiter:

    Zahlt ein Patient in der Notfallambulanz oder beim hausärztlichen Notdienst 10,- EUR, ist eine weitere Zahlung bei einem anderen Arzt oder bei erneuter Inanspruchnahme der Ambulanz oder des Notarztes in demselben Quartal nicht zu entrichten.

    Und jetzt der Clou:

    Herr Schröder meinte vor laufenden Kameras leicht genervt, die Rechtslage sei dahingehend EINDEUTIG.

    Die Quittung wäre ausreichend, da Notfallambulanzen sowie Notärzte keine Überweisungen ausstellen und auch keine Überweisungen für diese Institutionen ausgestellt werden könnten.

    Also, alles klar!?

    Gruß,


    ToDo


    P.S.: Vielleicht nicht so interessant für Krankenhäuser, aber noch zur Praxisgebühr - Hérr Schröder behauptete auch noch, dass eine Überweisung immer vor der Zahlung schütze, auch wenn sie aus dem Vorquartal stammt; habe ich bisher eigentlich auch anders gesehen...

    Freundliche Grüße


    ToDo

    Wir lieben die Menschen, die frisch heraus sagen, was sie denken - falls sie das gleiche denken wie wir.
    (Mark Twain)

  • Hallo ToDo,
    das schlägt dem Faß wirklich den Boden aus. Da aber Äußerungen in Fernsehsendungen bisher in unserem Lande nicht justitiabel sind, werden wir weiter für jede Notfallbehandlung kassieren, da auch Herr Schröder den Abzug von der KV-Vergütung nicht ersetzen wird. Die vielen, ungerechtfertigt abkassierten Patienten können ja im BMSG oder bei der KV einen Antrag auf Rückerstattung stellen.
    Die Politik treibt hier nicht nur Leistungserbringer sondern auch die Patienten in den Wahnsinn. Auch ich sehe die Rechtslage klar: Notdientinanspruchnahme ist ein Erstkontakt ohne Überweisung und damit Kostenpflichtig!!!:D
    --
    Joris Schikowski
    MC Klinikum Bad Salzungen

    :augenroll: Joris Schikowski
    MC Klinikum Bad Salzungen
    Vors. RV MD der DGfM e.V.

  • ....mal ´ne blöde Frage in dem Zusammenhang: zieht die KV nicht immer nur 10€ bei den "Scheinen" ab, die auch gezahlt haben??? Denn meines Wissens nach mahnt der Arzt einmal den Patienten und übermittelt dann den Fall an die KV, die mit der weiteren "Eintreibung" der 10€ betraut ist (und meines Wissens nach dafür auch 4€ zusätzlich dem Patienten berechnet).
    ?( Patricia?(
    --
    Patklein

    Patklein

  • Hallo Patricia,
    Du hast vollkommen recht, man kann es sich einfach machen, dem diskussionsfreudigen Patienten eine "Zahlungserinnerung" in die Hand drücken und den Fall nach 10 Tagen an die KV abgeben. Unter Nennung der entsprechenden Pseudoziffer werden die 10 EUR dann nicht vom Scheinwert abgezogen.
    Obiger "Aufreger" bezieht sich mehr auf das Prinzip!:-p
    --
    Joris Schikowski
    MC Klinikum Bad Salzungen

    :augenroll: Joris Schikowski
    MC Klinikum Bad Salzungen
    Vors. RV MD der DGfM e.V.

  • Hallo Forum
    Im Schreiben der Berliner Krankenhausgesellschaft liest sich das zum Teil etwas anders:

    BKG Schreiben 360/2003 vom 23.12.2003

    Nach entsprechender Rückfrage der DKG bei der KBV hat die DKG uns mittlerweile mitgeteilt, daß zwischen der KBV und der DKG Einverneh-men dahingehend besteht, daß bei mehrfacher Inanspruchnahme einer oder auch verschiedener Notfallambulanzen desselben Krankenhauses im Quartal nur einmal die Praxisgebühr entrichtet werden muß, weil der Behandlungsvertrag mit dem Krankenhaus geschlossen wird und es sich daher im Wiederholungsfalle nicht um eine "erste Inanspruchnahme" handelt.
    ?(

    Hoffe das sich dieses Problem in den nächsten Wochen erledigt hat!!

    Gruß
    Michu

    Gruß

    MiChu ;)
    Sei nicht unglücklich vor der Zeit, denn was dich, als dir drohend, in Angst versetzt, wird vielleicht nie kommen. (Seneca)