Praxisgebühr für Schwangere?

  • Das "Prinzip" ist übrigens in Österreich gescheitert und soll dort wieder abgeschafft werden (Ich finde sowieso, wir sollten viel mehr auf die Österreicher hören (siehe Mautsystem...:)).

    Patricia
    --
    Patklein

    Patklein

  • Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) hat eine Klarstellung zur Kassengebühr (Praxisgebühr) bei Notfallbehandlungen angekündigt. Damit soll verhindert werden, dass Notfallpatienten nach einer ambulanten Krankenhausbehandlung die Praxisgebühr ein zweites oder drittes Mal entrichten müssen, weil sie zu Kontrollen oder zur Nachversorgung noch einmal bestellt werden. "Wir suchen da eine eindeutige Regelung", sagte die Schmidt am Mittwoch in Berlin.

    Wenn so eine Ankündigung erfolgt, kann ich über die Aussage von Schröder "Rechtslage eindeutig" nur lachen, aber er ist ja nur der Vertreter von Frau Schmidt.
    ;D
    --
    Joris Schikowski
    MC Klinikum Bad Salzungen

    :augenroll: Joris Schikowski
    MC Klinikum Bad Salzungen
    Vors. RV MD der DGfM e.V.

  • Wie bitte???????????????????

    Herr Rembs, Sie sind einfach unglaublich, wo haben Sie das wieder her? Daß das den Damen/Herren Bundestagsabeordneten nicht peinlich ist, bei dem Gehalt!!!

    Wütende Dienstgrüße bei grandioser Bergsicht,
    U. Laupichler:kong:

  • Zitat


    Original von Rembs:
    Hallo,

    Übrigens:
    Ausnahmeregelung:
    Für eine(n) Bundestagsabgeordnete(n) (GKV versichert) gilt: maximal 2 mal pro Jahr ist die Praxisgebühr zu entrichten.


    Gruß

    E Rembs

  • Zitat


    Original von Rembs:
    Hallo,

    Übrigens:
    Ausnahmeregelung:
    Für eine(n) Bundestagsabgeordnete(n) (GKV versichert) gilt: maximal 2 mal pro Jahr ist die Praxisgebühr zu entrichten.


    Gruß

    E Rembs

    Sehr geehrter Herr Rembs,
    Nach der auch von einigen Parlamentariern kritisierten Regelung zahlen viele Bundestagsabgeordnete wie beihilfeberechte Beamte für Arztbesuche nur einmal im Jahr eine Pauschale von 20 Euro. Versicherte der GKV müssen dagegen seit dem 1.1. beim Besuch eines Arztes ohne Überweisung je Quartal 10 Euro Praxisgebühr zahlen. Das können im Jahr maximal 40 Euro sein, beim erstmaligen Arztbesuch in nur zwei Quartalen wären es nur 20 Euro. Wer Praxisgebühr und Jahrespauschale einfach gegenüberstellt, vergleicht Äpfel mit Birnen. In der Summe müssten die Beamten die gleichen Kürzungen bei der Gesundheitsversorgung hinnehmen wie gesetzlich Versicherte.

    Ursprünglich sollte nach einem Jahr geprüft werden, wie viel Kassenpatienten im Schnitt wirklich im Jahre zahlen. Danach sollte die Pauschale für Abgeordnete angepasst werden. Das Gesundheitsministerium hat bisher Einnahmen aus der Praxisgebühr von Kassenpatienten in Höhe von 1,2 Mrd. Euro unterstellt. Bezogen auf (51 Mio. Mitglieder zzgl. 7 Mio. Ehepartner =) 58 Mio. Versicherte der GKV wären dies im Schnitt jährlich 20,70 Euro je Versicherter (ohne Kinder). Fazit: die Jahrespauschale in Höhe von 20 Euro ist richtig kalkuliert.

    Ich wünsche Ihnen noch einen erholsamen Sonntag.
    Herzliche Grüße
    Ulrich Neumann

  • Sehr geehrter Herr Rembs,

    ergänzend zur Klarstellung: 40 % der Abgeordneten sind GKV-Versicherte. Für diesen Personenkreis gilt die Praxisgebühr (gemäß § 28 SGB V) uneingeschränkt, d.h. diese Abgeordneten haben die Praxisgebühr bei jedem Arztbesuch ohne Überweisung voll zu zahlen, also 30, 40, 50 oder auch 60 Euro pro Kalenderjahr.

    Viele Grüße
    Ulrich Neumann

  • :vertrag:
    Als "Frontkämpferin" wollte ich noch was fragen:
    Ab wieviel Uhr ist denn "Notfall"? Wenn jetzt Mittwoch um 18.00 h eine Schwangere mit Überweisung zum CTG oder Doppler kommt, zahlen oder nicht?
    Bei uns ist ab 16.30 h Bereitschaftsdienst und die Ambulanz geschlossen, z.B. auch Freitag ab 15.00 h.
    Dann hüpft nur noch ein "Hansel" über Station, KRS, und evtl.OP - wir kennen das ja alle...
    Der übliche "Ärzte-Sabbat" mittwochsnachmittags - gilt der auch im Krankenhaus kassentechnisch auch?

    Übrigens - der gewohnte Ansturm am Feiertag war signifikant geringer....

    Grüße an alle!
    Maja

    • Offizieller Beitrag

    Sehr geehrter Herr Neumann,
    vielen Dank für Ihre wichtige Klarstellung. Ich hatte am Freitag ein Interview im Radio mit einem Bundestagsabgeordneten gehört, der berichtete, dass er als GKV Versicherte nur 20 Euro max. zu bezahlen habe.

    Ich habe heute in der Zeitung auch die korrekte Darstellung gelesen.

    Mit Ihrer aktuellen Klarstellung habe Sie nun eine Korrektur meinerseits „überflüssig“ gemacht.
    Für "Irritationen" durch ungeprüfte und vorschnelle Weitergabe einer Fehlmeldung bitte ich um Entschuldigung.

    Gleichwohl, es war zu lesen, daß Herr Kirschner (Vorsitzender des Gesundheitsausschusses,) die Regelung für Bundesbeamte für nicht gerecht hält.


    Herzliche Grüße
    Eberhard Rembs