• Hallo liebes Forum,

    bei uns stellt sich die Frage, ob auch bei nicht bestehender
    Dokumentationspflicht ein QS-Filter eingesetzt werden muß.
    Sei es dafür, um nachzuweisen, daß kein Dokumentations-Soll
    besteht !!


    Zitat aus dem Handbuch für den Einsatz der QS-Filter-Software
    im Krankenhaus der bqs:

    Mit Beginn der Arbeiten zum Jahresabschluß erstellt das Kranken
    haus mit seiner QS-Filter-Software die methodische Sollstatistik.
    Diese wird mit Testat der Wirtschaftsprüfer sowohl an die LQS
    als auch an die BQS übersandt. Die hier übermittelten Daten
    repräsentieren das Dokumentations-Soll.

    LQS bzw. BQS bescheinigen den Krankenhäusern sowohl die Zahl der
    plausibel und vollständig übermittelten Datensätze als auch die
    fristgerechte Übermittlung der methodischen Sollstatistik. Diese
    Bescheinigung wird von den Krankenhäuser zur Vorlage bei den
    Bugetverhandlungen benötigt

    Hoffentlich hören wir die Flöhe husten !

    Gute Nacht

    M.Schrenk:egypt:

  • Hallo,
    wenn Sie die geforderten Statistiken (Wichtig hierbei Form des zuübermittelnden Datensatzes) auch ohne Software hinkriegen brauchen Sie diese nicht. Glaube aber das dies sehr mühevoll ist.
    :huhn:
    Gruß

    MiChu

    Gruß

    MiChu ;)
    Sei nicht unglücklich vor der Zeit, denn was dich, als dir drohend, in Angst versetzt, wird vielleicht nie kommen. (Seneca)

  • Hallo MiChu,

    sind sie jetzt nach der Medica schlauer ??

    Wir benötigen auch einen QS-Filter unter SAP ISH/ISHMED-
    es gibt ein Angebot der Firma GSD.

    MFG
    M.Schrenk