§ 115 Katalog - Überführung in OPS

  • Ein etwas kompliziertes Anliegen:

    Im Katalog der ambulant möglichen OP´s nach § 115 werden OP´s aufgegführt welche i.d.Regel ambulant durchgeführt werden sollen. Die Verschlüsselung dieser OP´s geschiet in diesem Katalog nach EBM. Da wir bei Anmeldung von OP´s regelhaft gleichzeitig einen OPS Verschlüssung der geplanten OP´s von den anmeldenden Abteilungen erhalten wäre es - um einer Fahlbelegung vorzubeugen - sinnvoll wenn bei diesen i.d.R. ambulant durchzuführenden OP´s eine Warnung erfolgte.
    Die anmeldende Abt. könnte dann auf die amb. OP-notwendigkeit hingewiesen werden, bzw. die besonderen Tatsachen welche einen amb. OP verhindern nennen und dokumentieren.

    Zu diesem Procedere wäre aben einen Übersetzung der entsprechenden EBM Ziffern in die entsprechenden OPS Ziffern nötig.

    Gibt es irgrendwo eine solche Überleitung von EBM Ziffern zu OPS Ziffern?

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  • Danke für den Hinweis er trifft aber leider nicht.

    Ich suche einen Überführung von EBM in OPS.
    Die OPs welche ambulant durchgeführt werden sollen (müssen) sind im Katalog zum § 115 in EBM Ziffern verschlüsselt im KH verwenden wir aber OPS Verschlüsselungen also müsste man diese EBM in OPS überführen.
    :besen: :besen: :besen: :besen: :besen:

  • ..ich wollte nur mal kurz anmerken, dass diese Überleitungstabelle vom BNC erstellt wurde und somit auch nur die chirurgischen Proceduren beinhaltet.
    Eine komplette Überleitungstabelle gibt es öffentlich nicht!

    Ich habe eine in 2 wöchiger Arbeit erstellt( über 3500 icpm's), werde diese aber aus Gewährleitungsgründen (z.B. schwammiger EBM-Text usw.)nicht veröffentlichen.

    MfG

  • Hallo alle miteinander,

    am 8.10.03 habe ich zu der Problematik schon einmal Stellung bezogen. Der Beitrag sei hier wiederholt.

    Ein Übersetzer OPS in EBM wird es nicht geben, jedenfalls keinen, der eine automatische Übersetzung möglich macht, denn beide Klassifikationen sind völlig verschieden aufgebaut.

    Eine 1:1 Übersetzung ist nur in ganz wenigen Fällen möglich.Der OPS ist ein Prozedurenschlüssel, der primär nicht zu Abrechnungszwecken erstellt wurde. Der EBM ist ein reiner Abrechnungsschlüssel wie die GOÄ usw.

    Beides ist nicht kompatibel. Sie erhalten fast immer eine 1:n oder eine n:n Übersetzung, was umgekehrt auch für die Gegenrichtung gilt. D.h. der Suchende muß sich bei der Auswahl der richtigen Positionen immer zusätzlich an den originalen Text wenden, was die Arbeit eindeutig erschwert statt erleichtert. Die Bedingungen des EBM sind bis auf das Komma genau zu erfüllen, gelingt dies nicht, hängt man im luftleeren Raum und muß interpretieren. Das EBM-System selbst ist dagegen verhältnismäßig leicht zu erlernen. Ohne OPS geht es dann deutlich besser, zumal etliche Zusatzfaktoren wie OP-Dauer, Assistentenzahl, Konsilien, Untersuchungen usw. sowie Verbrauchsmittel oberhalb eines bestimmten Preises, Narkosedauern usw. in die Auswahl der Positionen eingehen.

    Es ist erstaunlich, wie oft auch seitens der Fachgesellschaften der Wunsch geäußert wird, einen derartigen Übersetzer zu erarbeiten, statt zur Kenntnis zu nehmen, dass man einen Apfel nicht in eine Ananas übersetzen kann, außer dass beide Früchte sind, womit aber niemandem gedient ist.

    Ein Gynäkologe wird auch nicht verlangen, ein gynäkologisches Lehrbuch in ein neurochirurgisches zu übertragen, beides gehört aber zur Medizin.

    Soweit dazu, wer es trotzdem versuchten will - ich habe es ein paar mal wissenschaftlich versuchen müssen - bitteschön und viel Spaß dabei.

    Soweit die Wiederholung.

    Eine Möglichkeit gibt es aber dennoch, diese ist aber allgemein wenig praktikabel und erfordert nahezu hellseherische Fähigkeiten.

    Wenn „auen“ in 14 Tagen 3500 ICPM´s verarbeitet haben will, so treffen diese Paarungen, sofern es überhaupt solche und nicht 1:n bzw. n:1 oder gar n:n Alternativen sind, nur für den wörtlichen dazugehörenen Klartext zu, der nicht verallgemeinert werden kann. Jede Abweichung kann andere Codes nach sich ziehen. Es ist wirklich einfacher, beide Klassifikationen nebeneinander unverknüpft stehen zu lassen und Fragestellungen unabhängig voneinander in beiden Klassifikationen darzustellen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Thomas Winter
    Berlin

  • Sehr geehrter Herr Winter!

    § 20 Vertrag nach §115b
    Einführung eines pauschalierten Entgeltsystems
    2.
    "Die Vertragspartner vereinbaren, bis zum 30. Juni 2004 eine
    Zuordnung der relevanten Operationenschlüssel (OPS 301)
    im Katalog der Eingriffe gemäß § 115b SGB V vorzunehmen."

    ...ich denke allen geht es um einen Vorgriff auf diesen Satz,
    um mögliches ambulantes Potential in Kliniken herauszufiltern.

    Ihre Relationen stimmen und ihre Argumentation hinsichtlich dieser auch.
    Deshalb kann man auch nicht sagen, dass eine Überleitungstabelle wirklich richtig ist, aber sie gibt einem die Möglichkeit Näherungswerte zu erhalten.

    Weitere Auswertungen muss man dann natürlich mit weiteren Parametern abgleichen und EDV-technisch bearbeiten.

    Ich habe diese ganze Geschichte übrigens für eine Universitätsklinik erfolgreich durchgeführt(in Bezug auf Ihr Statement "haben will").
    Dies ist übrigens ein Weg, der von einigen medizinischen Beratungsfirmen genutzt wird um ambulante Potentiale herauszufiltern.

    MfG
    Auen

  • Hallo Auen,

    vielen Dank für Ihr Plaudern aus dem Nähkästchen.

    Auch ich bin gespannt, wie diese Listen zum 115er aussehen werden, denn meine Nachforschungen mit dem geschilderten Ergebnis setzten eben auf Grund dieser Vorgänge erst danach ein.

    Wenn der Verordnungsgeber oder die maßgeblichen „Experten“ unüberlegt, ohne sich über die Machbarkeit Gedanken zu machen, Dinge vereinbaren, kann man eigentlich – wenn die Sache nicht zu ernst wäre – nur darüber lächeln.

    Aber die ICD und den OPS zum Abrechnungsschlüssel zu machen, ist doch auch ein solcher Fehlschluß, den man hätte vermeiden können, wenn man sich vorher die Gebrauchsanweisung der WHO zur ICD durchgelesen hätte.

    Die GOÄ, den DKG-NT usw., die auch dem EBM viel näher stehen – nicht selten sogar wörtlich -, zu ergänzen, wäre sicherlich einfacher gewesen, aber nein, man wollte ja international werden. Statt fertige Tarifwerke zu benutzen, benötigen wir jetzt Handbücher mit mehr als 2000 Seiten ganze Regelwerke mit sich teilweise immer noch widersprechenden Regeln bzw. Beispielen, eine Gesetzesänderung nach der anderen usw. und die Probleme sind immer noch nicht gelöst.

    Viel Spaß also weiter bei Ihrem Studium

    Mit freundlichen Grüßen
    Thomas Winter
    Berlin

  • Hallo Herr Winter, Chomann, Patklein3, Auen,

    wie ist Ihr Kenntnisstand zu § 115b bzgl. Umsetzung von § 20, Abs.2:
    \"Die Vertragspartner vereinbaren, bis zum 30 Juni 2004 eine Zuordnung der relevanten Operationsschlüssel (OPS 301) im Katalog der Eingriffe gemäß § 115b SGB V vorzunehmen\"?

    Ist die Zuordnung nun erfolgt?
    Kann hierzu weder im Forum noch bei der DKG etwas finden.

    Mit freundlichem Gruß

    Achim Roßkamp
    Med.-Controlling

    A.Roßkamp