• Hallo liebe Forumgemeinde

    ich habe eine kurze Frage zu den Tranportkosten. Werden die Kosten generell übernommen, wenn der Patient in die Reha geht ? z.B, nach Herz OP.

    Gibt es eine Aufstellung welche Krankenkassen welche Transportkosten übernimmt???

    MfG
    J. Bücker:dance2: :uhr: :bounce:

  • Hallo Herr/Frau Bücker,
    wie ist Ihre Frage gemeint?
    Bei Verlegung werden grundsätzlich alle Transportkosten von den Krankenkassen übernommen.
    Viele Grüsse
    Claudia
    :chili: :chili: :chili:

  • Hallo Forum
    diese Grundsätzlichkeit gilt und galt leider nicht immer!!!
    :bombe:
    "Die Krankenkasse übernimmt die Fahrtkosten in Höhe des nach § 61 Satz 1 ergebenen Betrages (…) bei Leistungen, die stationär erbracht werden; dies gilt bei einer Verlegung in ein anderes Krankenhaus nur, wenn die Verlegung aus zwingenden medizinischen Gründen erforderlich ist, oder bei einer mit Einwilligung der Krankenkasse erfolgten Verlegung in ein wohnortnahes Krankenhaus."

    Gruß
    Michu

    Gruß

    MiChu ;)
    Sei nicht unglücklich vor der Zeit, denn was dich, als dir drohend, in Angst versetzt, wird vielleicht nie kommen. (Seneca)

  • Schönen guten Tag allerseits!

    Zitat


    Original von cLindner:
    Bei Verlegung werden grundsätzlich alle Transportkosten von den Krankenkassen übernommen.


    Da sind Sie leider nicht auf dem neuesten Stand:

    Zitat


    Original von MiChu:
    "Die Krankenkasse übernimmt die Fahrtkosten in Höhe des nach § 61 Satz 1 ergebenen Betrages (…) bei Leistungen, die stationär erbracht werden; dies gilt bei einer Verlegung in ein anderes Krankenhaus nur, wenn die Verlegung aus zwingenden medizinischen Gründen erforderlich ist, oder bei einer mit Einwilligung der Krankenkasse erfolgten Verlegung in ein wohnortnahes Krankenhaus."

    (§60 SGB V geändert durch das GMG)

    Zur Beantwortung der Eingangsfrage ist zu diesem Zitat aber anzumerken, dass im Sozialgesetzbuch mit "Krankenhaus" ein zugelassenes Akutkrankenhaus gemeint ist. Für die Verlegung in eine Reha gilt daher meines Erachtens die Einschränkung mit der Genehmigung durch die Krankenkasse nicht (wohl aber die "zwingende medizinische Notwendigkeit" des Transports).

    Schönen Tag noch.


    --
    Reinhard Schaffert

    Medizincontroller
    Facharzt für Chirurgie
    Krankenhausbetriebswirt(VWA)
    Kliniken des Wetteraukreises

  • Also erfolgt die Kostenübernahme doch fast immer, Fälle in denen eine medizinische Notwendigkeit zur Verlegung in ein anderes Krankenhaus fehlt, sind wohl verschwindend gering.
    Viele Grüsse
    :chili: :chili: :chili:

  • Hallo allerseits,

    zur Eingangsfrage stimme ich Herrn Schaffert zu.

    Aber so wie Claudia würde ich das nicht unbedingt sehen. Man bedenke die Fälle, in denen Krankenhäuser zusammenarbeiten. Die Zusammenarbeit wird wohl aufgrund der Spezialisierung unter DRG-Aspekten vordergründig wirtschaftliche Gründe haben. Ob da die Verlegung aus "zwingenden" medizinischen Gründen erfolgt, wage ich mal zu bezweifeln.

    Und dann sind da noch die Verlegungen in Heimatnähe und, und, und...

    Gruß,


    ToDo

    Freundliche Grüße


    ToDo

    Wir lieben die Menschen, die frisch heraus sagen, was sie denken - falls sie das gleiche denken wie wir.
    (Mark Twain)

  • Zitat


    Original von cLindner:
    Also erfolgt die Kostenübernahme doch fast immer, Fälle in denen eine medizinische Notwendigkeit zur Verlegung in ein anderes Krankenhaus fehlt, sind wohl verschwindend gering.

    Also aus Sicht größerer Kliniken war bisher die Verlegung in ein anderes Krankenhaus nur äußerst selten "medizinisch notwendig" sondern vielmehr "organisatorisch gewünscht". Die "medizinische Notwendigkeit" besteht mehr darin Platz (bes. auf Intensivstation) zu schaffen für die nächsten Patienten - ob dies von den Kassen als Bezahlungsgrund akzeptiert wird bleibt abzuwarten. Ich bin skeptisch.
    Christian Frey

  • ToDo
    die Frage war nicht im Sinne einer Zusammenarbeit oder Verbringung gemeint ...
    @Herr Frey
    Danke, daß Sie mir mitteilen, das Patienten nicht aus medizinischen Gründen verlegt werden, sondern aus "Platzgründen".- Mein Weltbild gerät wieder ins Wanken - Wenn das die Handhabung der Krankenhäuser ist, brauchen Sie sich nicht zu wundern, das die Krankenkassen die Kostenübernahme dieser organisatorischen Verlegungen ablehnen. Wenn die Frage von Herrn Bücker so gemeint war, kann die Antwort darauf nur sein: Kostenträger ist das Krankenhaus (:-)))
    Claudia
    :chili: :chili: :chili:

  • Hallo

    mein Frage bezog sich nicht auf organisatorische Verlegungen, sonder auf eine ganz normale Entlassung (nach MGVD) von einer herzchirurgischen Station in die Reha (AHB).
    MfG
    J.Bücker

  • Schönen guten Tag allerseits!

    Zitat


    Original von cLindner:
    @Herr Frey
    Danke, daß Sie mir mitteilen, das Patienten nicht aus medizinischen Gründen verlegt werden, sondern aus "Platzgründen".- Mein Weltbild gerät wieder ins Wanken


    Da muss ich ja sagen: In welcher Welt leben Sie denn?

    Bisher war es ja auch durchaus interessant für die Krankenkassen, dass große Krankenhäuser (hoher Pflegesatz) die Patienten in kleinere Krankenhäuser (niedriger Pflegesatz) weiterverlegten. Im DRG-Zeitalter ist das (nach Basisfallwertangleichung) natürlich nicht mehr interessant.

    Im übrigen ist auch die Formulierung "zwingende medizinische Gründe" schon eine Verschärfung, denn nicht alles auch medizinisch sinnvolle ist wirklich zwingend notwendig.

    Schönen Tag noch,
    --
    Reinhard Schaffert

    Medizincontroller
    Facharzt für Chirurgie
    Krankenhausbetriebswirt(VWA)
    Kliniken des Wetteraukreises

  • Die AOK Thueringen hat per Rundschreiben mitgeteilt, daß von einer med. Notwendigkeit auszugehen ist, wenn die Verlegung von einem Haus geringerer Versorgungstufe in ein Haus mit höherer Versorgungsstufe erfolgt. Verlegung zur weiterer Wohnortnahen Versorgung in umgekehrter Richtung bedürfen der Genehmigung der Kasse (kann ja bei geringerer Baserate oder Pflegesatz durchaus interessant für den Kostenträger sein) oder gehen zu Lasten des verlegenden Hauses.
    Da für REHA-Maßnahmen grundsätzlich eine Kostenübernhame vorher beantragt werden muß, gehe ich davon aus, daß mit der Genehmigung der REHA-Leistung auch der Transport in die REHA-Klinik genehmigt ist. Es sei denn, die Kassen fahren die Patienten mitden Dienstwagen Ihrer Vorstände.
    MfG
    --
    Joris Schikowski
    MC Klinikum Bad Salzungen

    :augenroll: Joris Schikowski
    MC Klinikum Bad Salzungen
    Vors. RV MD der DGfM e.V.