Hallo NG,
ich habe ein kleines Problem mit dem Fallpauschalengesetz (DRG-Einführungsgesetz): Was ist der Bezugszeitraum für die Ermittlung des hausindividuellen Basisfallwertes?
Um 2003 starten zu können, muß bereits 2002 ein Budget und ein Basisfallwert vereinbart werden (etwa nach der Formel: DRG-Budget = Basisfallwert * CMI * FalLzahl). Der Bezugszeitraum zur Ermittlung des voraussichtlichen CMI und der Fallzahl kann eigentlich nur ein Teil des Jahres 2002 werden (erst dann gelten die Kodierrichtlinien). Wir sollen schon aber die Daten des 2. Halbjahres 2001 an die zentrale Auswertungsstelle liefern - wozu?
2004 könnte auf dem gesamten Jahr 2002 basieren - muß aber nicht.
Auch für die Folgejahre besteht keine Klarheit.:rotate:
Je weiter bei dem Bezugsjahr zurückgegriffen wird, desto größer wird die Differenz zum aktuellen Jahr durch die Auswirkungen der "Stationsersetzenden Maßnahmen" und zunehmender Kodiererfahrung sein.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Christoph Rüschemeyer
Med. Controlling Klinikum Osnabrück