Radikulopathie bei BS-Prolaps

  • Hallo liebe Mitstreiter,

    seit 2004 ist Radikulopathie mit BS-Schaden ein Pflicht-Kreuz-Stern-Kode, also M51.1# mit G55.1*. Kann man, wenn man den lädierten Nerv genauer benennen will, nach beide z.B. noch einen G57.3 stellen? Oder darf man dann G55.1 weglassen (was den Zusammenhang zwischen beidem beinhaltete), oder muss man auf die genaue Kodierung des Nervs verzichten?

    Gute Nerven beim Kodieren wünscht allen

    Elisabeth Kosche aus Brandenburg

  • Hallo,

    die Systematik gab schon vor 2004 her, dass eine zu verschlüsselnde Manifestationsdiagnose (*) einem Ätiologiekode(†) zugeordnet werden mußte. In der DKR D012a findet sich dazu folgende Bemerkung:
    "Dabei können auch Schlüsselnummern zur Kodierung der Ätiologie benutzt werden, die in der ICD-Systematik keine Kreuz-Kodes
    sind. Auch sie werden in diesem Fall mit einem Kreuz (†) gekennzeichnet ." (In Ihrem Beispiel die M51.1 vor 2004)
    Insofern ist der gegenseitige Hinweis von G55.1 auf M51.1 und jetzt umgekehrt von M55.1 auf G55.1 nicht wirklich etwas neues. Diese Entwicklung ist logisch.

    Das Denken ist bei †/*- Diagnosen nicht, dass zu einer †-Diagnose immer eine *-Diagnose zusätzlich zu benutzen ist. Es ist umgekehrt. Wenn ich eine *-Diagnose benutzen will, bin ich verpflichtet, eine Ätiologiediagnose dazu auszumachen (s.o.). Die *-Diagnose kann auch weggelassen werden. Beispiel aus der Anleitung zur Verschlüsselung in der Buchversion des ICD:"Die Angabe E10.30† genügt den gesetzlichen Anforderungen, die alleinige Angabe von H36.0* ist unzulässig." Damit haben Sie die Möglichkeit, die *-Diagnose wegzulassen. Ob das Sinn macht, bleibt Ihnen überlassen. Mitunter haben *-Diagnosen einen höheren CCL-Wert.In der Buchversion ICD findet sich auch:" Nur beide Schlüsselnummern zusammen übermitteln die vollständige Information".

    Die zusätzliche Verschlüsselung von G57.3 ist prinzipiell möglich, siehe Beispiel 9 DKR D401b:"Ein Patient mit entgleistem Diabetes mellitus Typ I wird zur Behandlung eines Diabetischen Fußsyndroms mit gemischtem Ulkus der Zehe (bei Angiopathie und Neuropathie) und Erysipel am Unterschenkel aufgenommen.
    HD: E10.71† Primär insulinabhängiger Diabetes mellitus [Typ-I-
    Diabetes] mit multiplen Komplikationen, entgleist
    ND: G63.2* Diabetische Polyneuropathie
    I79.2* Periphere Angiopathie bei a.k.Krankheiten
    I70.23 Atherosklerose der Extremitätenarterien, Becken-Bein-
    Typ, mit Ulzeration
    A46 Erysipel [Wundrose]
    Der Kode I70.23 Atherosklerose der Extremitätenarterien, Becken-Bein-Typ, mit Ulzeration dient in diesem Beispiel zur näheren Spezifizierung der durch das Kreuz-Stern-System beschriebenen Diagnose."

    Ein erfolgreiches Kodierjahr wünscht


    B. Domurath
    Bad Wildungen