Hallo Forum,
muß man als pflichtbewußtes Krankenhaus die Erfüllung der Mindestmengen bzw. die Absicht, diese Leistungen in 2004 erbringen zu wollen, irgendwo offiziell mitteilen (den Kassen? dem Ministerium? irgendeiner "Koordinierungsstelle"?, per Aushang am Klinikeingang?).
Im Vertrag selbst (§6) scheint nur die Veröffentlichung im Qualitätsbericht nach §137 SGB V vorgeschrieben zu sein, den es ja erst ab 2005 gibt.
Grüße
PB