Wunsch-Sterilisation

  • Meines Wissens nach sind Sterilisationen nach GMG nur noch von den Kassen zu finanzieren, wenn es eine Erkrankung als Grund dafür gibt. Dann würde die Erkrankung als HD kodiert.
    Die Wunschsterilisation hat dann für Männer und Frauen die Z30.2 = Durchführung einer Sterilisation durch Tubenligatur oder Vasektomie als Hauptdiagnose zur Folge, denke ich. Muss der Patient selbst zahlen!
    Ich hoffe, ich liege richtig...
    Patricia
    --
    Patklein

    Patklein

  • Hallo, Frau Klein!

    Ja, ich sehe es genauso. Da die Einzelleistung nicht mehr bezahlt wird, müsste man die Vasektomie bzw. Tubenligatur in einen Aufenthalt anderer Natur einbauen...

    Gruss aus Landstuhl, 5,5 Grad, nass ...
    und heute wieder Dienst! ;(

    T. Flöser

  • Uh, lieber Herr Floeser, das ist bestimmt nicht so ganz einfach bei dem üblichen jungen, gesunden, "befruchtungs- und zeugungsfähigen" Klientel, das zur Wunschsteri kommt. Einfach ist es jetzt allerdings (und guter Service), es bei den Sectiones anzubieten...
    Liebe Grüße
    Patricia
    --
    Patricia Klein

    Patricia Klein