Zusatzentgelte verhandeln §6 KHEntgG

  • Liebes Forum,

    die Budgetverhandlungen 2004 stehen an und es gibt da einige lästige DRG, die im Katalog nicht vorkommen (B61, E76, K01A u.A.).

    Hier müssen wir uns also mit den Kostenträgern irgendwie ohne Vorgabe einig werden.

    Meine Frage: Welche Vergütung kann man da sinnvoll anstreben, wenn genaue Kalkulationsdaten aus dem eigenen Haus nicht vorliegen?

    Ein Vorschlag war: Die betreffenden Fälle mit dem 2003er Grouper bewerten lassen und eine durchschnittliche Fallbewertung bilden.

    Klingt gut, oder?
    Gibt es hier Erfahrungen, oder andere Betrachtungsweisen??

    Ich freue mich auf Vorschläge!

    R.P. Salomé
    Zentrales Medcontrolling
    Pro|Diako gGmbH
    Hannover

    :chirurg: :chirurg::chirurg: