Guten Morgen allerseits,
ich bin mit unterdessen nicht mehr sicher, wie die Zuzahlung bei Überliegern zu handhaben ist.
Beispiel: Patient wurde am 20.12.03 aufgenommen und am 12.1.04 entlassen. Nach meiner Ansicht muss er die Zuzahlung nach den alten Regeln entrichten. Meine Abrechnerinnen meinen, die alten Regeln würden ihre Gültigkeit am 31.12. verlieren, und der Patient müsste für das neue Jahr erneut zuzahlen. Die Formulierung im GMG ist m. E. nicht eindeutig.
Kennt jemand eine verlässliche Quelle, aus der die Regelung klar zu entnehmen ist?
Gruß
Manfred Nast
Bethesda AK Bergedorf
Hamburg