Refluxkrankheit- besser keine Gastroskopie?

  • Hallo,

    beim Groupen ist mir folgende Merkwürdigkeit aufgefallen:

    HD Gastroösophageale Refluxkrankheit K21.9 ohne Gastroskopie höher bezahlt als mit Gastroskopie :-p

    Mit Gastroskopie (OPS 1-632) : DRG B50B Andere Gastroskopie bei nicht schweren Krankheiten der Verdauungsorgane ohne äußerst schwere oder schwere CC CW=1,020 X(

    Ohne Gastroskopie: DRG G67B Ösophagitis, Gastroenteritis und verschiedene Erkrankungen der Verdauungsorgane ohne komplexe Diagnose, CW=1,226 :)


    Da stimmt doch was nicht, oder? :teufel:

    Kennt jemand die Lösung ?

    MfG

    Dr. Rost

    M.Rost

  • Hallo Herr Rost,
    mir steht kein aktueller Grouper zur Verfügung, daher kann ich es für 2004 nicht präzise angeben. 2002 war es aber bei allen Gastroskopien so, dass sie zu einer CMI-Verminderung führten, allerdings bei einer deutlichen Verkürzung der VD bei Erkrankungen wie Ulcus, Gastritis usw. Ähnlich verhielt es sich mit der Koloskopie...Verringerung des CMI bei Diagnostik und noch mehr bei Therapie, allerdings bei (australischen) Verkürzungen der VD. Ein CMI auf der Basis deutscher Daten ist mir bisher nicht bekannt...Herr Selter, habe ich recht ?

    Grüße GRP

  • Sehr geehrter Herr Rost,

    mittels WebGrouper der Uni Münster:

    K21.9 ergibt RG 0,423 (G67B)
    K21.9 mit Gastro (1-632) ergibt RG 0,532 (G50B)

    untere GVD jeweils 1 Tag.
    Somit ist jetzt bei allerdings erheblich niedrigerem RG die GERD mit Gastroskopie um 225 Euro (bei RG 2500) höher bewertet als die ohne Gastro.
    In 2003 war die Merkwürdigkeit allerdings noch vorhanden (Ohne Gstro höheres RG als mit Gastro).

    mfg aus Löwenstein
    W. Stark

    Mit freundlichen Grüßen aus dem Rhein-Neckar-Delta

    Dr. Wolfram Stark
    Internist / Pneumologe / Beatmungsmediziner / Kardiologe
    OA der Medizin. Klinik III
    Theresienkrankenhaus Mannheim

    • Offizieller Beitrag

    Guten Morgen Herr Rost, GRP und Herr Stark,

    für die DRGs innerhalb der "normalen" Verweildauer gilt oben Genanntes.
    Mit Gastro höheres RG als ohne.
    In Ihrem Fall hat der Patient wohl 20 Tage gelegen, was eine Überschreitung der OGVD für beide DRGs bedeutet. Allerdings bei der G67B ist der 1. Tag mit Zuschlag der 10. (Bewertungsrelation/Tag 0,073), bei der G50B 1. Tag mit Zuschlag der 13. (Bewertungsrelation/Tag 0,061).
    Durch die unterschiedliche Anzahl der Tage mit Zuschlag und der unterschiedlichen Höhe des Zuschlags (Bewertungsrelation/Tag), dreht sich ab einer gewissen Überschreitung der OGVD das Verhältnis der Entgelthöhe um.

    So will es die Kalkulation. Dieses Phänomen sieht man auch innerhalb einer Basis-DRG. Ab einer gewissen Überschreitung der OGVD ist die Entgelthöhe höher, wenn die "B"-Stufe abgerechnet wird (anstatt der "A"-Stufe).
    --
    Gruß

    D. D. Selter

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Danke, Herr Selter, das war die Lösung. Die Groupierung ist nach Entlassung (VWD 6 Tage) dann auch realistischer. Ich hatte, um der Mahnliste zum entkommen, als voraussichtl. VWD 20 Tage eingegeben, und die Pat. war zum Zeitpunkt der Gruppierung noch nicht entlassen, d.h. die tatsächliche Verweildauer war noch nicht eingegeben.
    War also mein "Fehler". Trotzdem entbehrt die Eingruppierung bei GVD-Überschreitung (nicht nur in diesem Fall) der Logik.

    MfG

    M.Rost

    M.Rost