Hallo Forum,
ich schreibe wirklich gerne meinen Kollegen vom MDK ausführliche Berichte, warum ein Aufenthalt an jedem einzelnen Tag zwingend notwendig war (und streiche es klaglos, wenn es nicht begündbar ist). Ich schätze und respektiere durchaus den Sachverstand und habe mit einigen in ihrer Vorkarriere auch zusammengearbeitet als Assistenten.
Mir ist es aber noch nicht untergekommen, dass eine Widerspruch gegen ein Sozialgutachten des MDK nur mit kompletter Kopie der Akte inklusive einer Vollständigkeitsbescheinigung eingelegt werden kann.
Wie ist denn die Ansicht des geschätzten Forums (oder gibt es das nur bei mir ?)
Grüße GRP