• Kodierregeln Seite 12/19 0012 "Verlegung in ein anderes Krankenhaus" das verlegende KH muß die Verdachtsdiagnose kodieren z.B. V.a. Sepsis, die 2. Klinik diagnostiziert vitium cordis welche Diagnose wird zur Hauptdiagnose?? Wie werden Kosten mit Kostenerstattung zwischen den Kliniken aufgeteilt?

    • Offizieller Beitrag
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    Original von hasselmann:Kodierregeln Seite 12/19 0012 "Verlegung in ein anderes Krankenhaus" das verlegende KH muß die Verdachtsdiagnose kodieren z.B. V.a. Sepsis, die 2. Klinik diagnostiziert vitium cordis welche Diagnose wird zur Hauptdiagnose??

    Nach meinem Dafürhalten, resp. Verständnis: Für die verlegende Klinik die Sepsis Für die 2. Klinik Vitium Cordis

    Zitat

    Wie werden Kosten mit Kostenerstattung zwischen den Kliniken aufgeteilt?

    Das würde mich auch interessieren. Weiß jemand schon etwas dazu ? Gruß B. Sommerhäuser

  • Die Kostenerstattung kann nur funktionieren, wenn zwischen den Kliniken die in der Regel zusammenarbeiten eine vorherige Vereinbarung getroffen werden. Dann muss anhand der CPW definiert werden, an welcher Stelle die Kosten- und Erlösträgerschaft wechselt. Auf dieser Basis kann dann die Verrechnung erfolgen. In allen anderen Fällen: Einzelfallentscheidung und Absprache der beteiligten Kliniken.

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    Original von Admin:

    Nach meinem Dafürhalten, resp. Verständnis: Für die verlegende Klinik die Sepsis Für die 2. Klinik Vitium Cordis

    Das würde mich auch interessieren. Weiß jemand schon etwas dazu ? Gruß B. Sommerhäuser

    Lieber Herr Sommerhäuser,

    angeblich rechnet das Haus, welches verlegt, tagesgleiche Pflegesätze ab und zwar anteilig die aus der später im anderen Haus erfolgten DRG (hört sich kryptisch an, also besser ein Beispiel: ich nehme mit V.a. Infarkt auf und verlege dann in eine Cardiologie zum Katheter und PTCA. Die Tage vorher bekomme ich als "DRG-Infarkt mit PTCA" geteilt durch durchschnittliche Verweildauer in Deutschland im Vorjahr multipliziert mit den Tagen, die der Patient bei mir war. Nehme ich den Patienten nach PTCA zurück, muss die verlegende Klinik mir einen Anteil ihrer DRG abtreten). Ist ohne Gewähr, erscheint mir aber sinnvoll. Wird nur Probleme mit den Kardiochirurgischen Kliniken geben, die uns derzeit ja die Patienten am 5. postop. Tag zurückverlegen mit dem etwas unverschämten Kommentar: "abgeschlossene Wundheilung". Zukünftig werden si uns dafür bezahlen müssen.

    Gruß Patricia Klein

    Patricia Klein