Privatklinik

  • Hallo liebes Forum,

    eine kurze Frage:

    Sind Privatkliniken an die Zu- bzw. Abschlagsregelung gebunden?

    Eine Privatklinik kann mit einer selbstdefinierten Baserate nach Fallpauschalen (DRG) abrechnen. Gilt die Regelung der Zu- und Abschläge nur für staatliche Häuser oder auch für Privatkliniken??

    Eigentlich sind Privatklinken nicht an die Gesetzesgrundlagen des DRG gebunden (KFPV) oder?

    Vielen dank für eine schnelle Antwort.

    M. Buttler

  • Hallo Fr. Buttler,
    auch Privatkliniken sind an die KFPV gebunden. Denn die Abrechnungsbestimmungen der allgemeinen Krankenhausleistungen gelten auch für die Abrechnung privat Versicherter Patienten. Alle Vereinbarungen zum DRG-System sind auch vom Verband der PKV mit unterschrieben worden. Ich weiß auch von einigen Privatkliniken, dass einige Beihilfestellen und die Post-B-Kasse seit Jahresbeginn nur noch Fallpauschalenrechnungen akzeptieren.

    --
    Grüße aus Mülheim
    jgiehler

    Grüße aus Mülheim
    jgiehler

  • Hallo Herr Giehler,

    Privatrecht ist zwar nicht mein Metier, aber ich habe Zweifel, dass Ihre Position rechtlich haltbar. Richtig haben die PKVén bei der Ermittlung von DRG mitgewirkt. Aber das ist eben. Sie haben mitgewirkt bei KH, die eine Zulassung nach § 108 SGB V haben und damit grds. dem öffentlichen Recht unterliegen. Diese behandeln natürlich auch Versicherte der PKV. Und deshalb sind diese ebenfalls den gesetzlichen Bestimmungen zu den DRG unterworfen. Zu dieser Verknüpfung bedurfte es sozusagen einer durch den Gesetzgeber formulierte Einladung. In diesen Zusammenhängen sind die Beschlüsse der Verbände der KK, KH und PKV unmittelbar durchschlagendes Recht für die Einzelinstitutionen.

    Es gibt aber durchaus auch Häuser, die lediglich auf privatrechtlicher Grundlage tätig werden(z.B. GEWO). Für die kann die KFPV nicht unmittelbar wirksam werden. Wenn Beihilfe und Post-B-Kasse die Abrechnung nach KFPV verlangen ist das wohl Ihr gutes Recht, aber meiner Ansicht nach muss die Privatklinik dem nicht folgen, soweit sie Ihre Entscheidung nicht auf wirtschaftliche, sondern gesetzliche Grundlagen stellt.

    Gruß

    Dieter R
    MA einer KK

    Gruß
    Dieter R
    MA einer KK

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von DR:
    ... Wenn Beihilfe und Post-B-Kasse die Abrechnung nach KFPV verlangen ist das wohl Ihr gutes Recht, aber meiner Ansicht nach muss die Privatklinik dem nicht folgen, soweit sie Ihre Entscheidung nicht auf wirtschaftliche, sondern gesetzliche Grundlagen stellt.


    Guten Abend,
    siehe dazu auch:
    Bundesgerichtshof zur Erstattungsfähigkeit von Pauschalvergütungen reiner Privatkliniken in der privaten Krankheitskostenversicherung

    http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechts…d=1047572330.88


    Gruß
    E Rembs