Hallo liebes Forum,
eine kurze Frage:
Sind Privatkliniken an die Zu- bzw. Abschlagsregelung gebunden?
Eine Privatklinik kann mit einer selbstdefinierten Baserate nach Fallpauschalen (DRG) abrechnen. Gilt die Regelung der Zu- und Abschläge nur für staatliche Häuser oder auch für Privatkliniken??
Eigentlich sind Privatklinken nicht an die Gesetzesgrundlagen des DRG gebunden (KFPV) oder?
Vielen dank für eine schnelle Antwort.
M. Buttler