Ambulantes Operieren

  • Hallo,

    wir dürfen auch als Internisten seit dem 1.1. ambulant "operieren", d.h. Gastroskopien machen. Die Histologien werden ins Pathologische Institut eines benachbarten Klinikums geschickt. Wie läuft die Abrechnung: Überweisungsschein? Rechnung selbst zahlen (dann lohnt sich das A.O. nicht!)? Rechnung anderweitig weiterleiten?

    Danke für nen Tipp

    M.Rost

    M.Rost

  • Hhhhm, Herr Rost, sie klären es spätestens, wenn Sie Ihre Gastros zur Abrechnung einreichen. Nach meinem Dafürhalten können sie den Pasthologen bitten, quartalsunabhängige Rechnungen (für die Überweisung) zu schicken, die Sie beilegen. Sonst müsste der Pathologe seine Rechnung an die KK schicken, das klappt doch wohl weniger gut oder ?
    Selbst zu zahlen ist nicht

    Grüße GRP

  • Guten Tag!

    Es ist viel einfacher! Schauen Sie sich den § 4 Abs. 4 des Vertrages an! Wir verfahren seit Jahren so, daß wir dem Pathologen eine ganz normale kassenärztliche Überweisung ausstellen. Jedoch nicht mit einem Kassenstempel als überweiser Auftraggeber, sondern mit unserer IK-Nummer. Wir haben dazu eigens einen Stempel mit unserer IK-Nummer anfertigen lassen. Der Pathologe rechnet dann ganz normal mit der KV ab.
    --
    M.f.G.
    aus dem Vogelsberg
    O. Kromm...

    M.f.G.
    aus dem Vogelsberg
    O. Kromm...

  • Danke Frau Klein für den Hinweis.

    Ich habe da jetzt auch Zweifel bekommen, nachdem ich die Anlage 1 zum Vertrag nach §115b SGB V nochmal studiert habe.
    Wie ist es nun, Gastro ohne folgende ERCP - darf die als amb. Operieren gemacht werden oder nicht?
    Laut unserer Sekretärin sei das genehmigt worden, ich bin mir aber nicht sicher, ob sie da immer so durchblickt.

    MfG

    M.Rost

    M.Rost

  • Hallo Olaf,
    leider darf der Pathologe seine Scheine nicht mit der IK Nummer bei der KV einreichen, weil der §115b Topf ein anderer ist...nämlich ein Kassentopf. Ihr könnt ohnehin weiter über KV abrechnen, nehme ich mal an.
    Es geht doch eleganter, wie es die Chirurgen ohnehin beim ambulanten operieren machen: sie tragen auf dem Abrechnungsschein an die KK die Pathologieziffern nach EBM ein und zahlen den Pathologen separat mit Rechnung

    Herzliche Grüße aus der Stadt der Seligen

    GRP

  • Hallo, rostm!

    Die Unsicherheit könnte tatsächlich an Ihrer Sekretärin liegen. Es gibt nämlich gar nichts zu genehmigen. Sie teilen nur mit und rechnen dann ab.

    Die Gastro ist laut Katalog klar nur in Kombination mit der ERCP abrechnenbar.

    --
    M.f.G.
    aus dem Vogelsberg
    O. Kromm...

    M.f.G.
    aus dem Vogelsberg
    O. Kromm...

  • Guten Abend,

    ich interpretiere den Katalog auch so. Allerdings erhielten wir heute auf telefonische Rückfrage bei der KV-Bezirksstelle in Marburg den Bescheid, dass dies nicht so sei. Wir könnten ohne Probleme Gastros "solo" als ambulantes Operieren abrechnen. Vielleicht kann Herr ToDo was dazu sagen?

    M.Rost

    M.Rost

  • Hallo Forum, hallo Herr Rost,

    ich würde den Sachverhalt folgendermaßen beurteilen:

    1. Pathologie der Kasse in Rechnung stellen und die Kollegen des benachbarten Klinikums selbst bezahlen (§ 5 des Vertrages nach § 115b. Intraoperative Leistungen können in Zusammenhang mit einer ambulanten OP erbracht oder veranlasst werden.).

    2. Keine gesicherte Rechtsmeinung, nur meine persönliche ganz bescheidene Interpretation der Anlage 1: Gastroskopie kann nicht alleine erbracht werden (der Kommentar müsste sonst mit auch oder u.a. beginnen). Klingt haarspalterisch, aber ich habe gelernt, dass nur das richtig ist, was auch wirklich geschrieben steht, auch wenn es hinterher vom Verfasser immer anders gemeint war ;D.

    Auch wenn ich zu diesem Thema keine wirklich große Hilfe bin, der gute Wille zählt...


    Gruß,


    ToDo

    Freundliche Grüße


    ToDo

    Wir lieben die Menschen, die frisch heraus sagen, was sie denken - falls sie das gleiche denken wie wir.
    (Mark Twain)