Ambulantes Operieren

  • Hallo, rostm!

    Die KV brauchen Sie gar nicht zu fragen, ob Sie die Gastroskopie solo abrechnen dürfen. Die KV geht nach dem EBM, dort ist die Gastro natürlich abrechenbar. Entscheidend ist, was die einzelne Krankenkasse (die ja von Ihnen direkt die Rechnung für die Institutsleistung bekommt) dazu sagt. Und die geht streng nach dem Katalog nach 115B.

    Der Job der KV ist es an dieser Stelle lediglich aufzupassen, daß Sie (bzw. der Chefarzt)die Gastroskopie nicht mehr in seiner Ermächtigungsambulanz abrechnet!!! Befragen Sie zum 115B nicht die KV, sondern am ehesten Ihre Landeskrankenhausgesellschaft!

    Mit den besten Empfehlungen
    (Wetter 06044-6666)

    O. Kromm


    --
    M.f.G.
    aus dem Vogelsberg
    O. Kromm...

    M.f.G.
    aus dem Vogelsberg
    O. Kromm...