Implantatentfernung-Kodierung?

  • Wie codiert man am besten folgenden Sachverhalt?
    Patient mit Unterschenkelfraktur wurde mit einem Nagel versorgt. Jetzt Metallentfernung.
    Danke für die Info

  • beim OPS auf die Art des Implantates achten (hat zwar keinen Einfluß auf die DRG, könnte aber bei Differenz zum bei Erst-Op. angegebenen Implantat zu Verwunderung beim Kostenträger führen)

    mfg

    mk

  • Hallo,guten Morgen!

    Dieses Thema wurde Anfang Dezember in Köln (Caritas Akademie, Schulung zum DRG Beautragten) anders diskutiert.
    Hauptdiagnose bei ME Z 47.1
    Nebendiagnose die Fraktur.

    Gruß Winter

  • Hallo Herr/Frau Winter,

    meines Wissens haben die Selbstverwaltungspartner dieses Thema auch laenger diskutiert und sind letzlich ueberein gekommen, dass die ME der vorausgegangenen Fraktur zugehoerig ist und deswegen als Hauptdiagnose die Verletzungsart und als Nebendiagnose die Z47.0 ! Anmerkung: Z47.1 ist mir unbekannt.
    Die Info stammt von einer DKR-Schulung durch Frau Raskop, Mitglied des Kuratorium für Fragen der Klassifikation im Gesundheitswesen. (Kuratorium)

    Viele Gruesse

    M. Thieme

  • Hallo Herr/Frau Thieme,

    Schade, ich hatte gerade meine chir./orthopäd. Kollegen auf diese Linie gebracht....
    Z41.1 kenne ich auch nicht! (War ein Tippfehler im anstrengenden 2-Fingersuchsystem)

    Viele Grüße

    Ulla Winter

  • wenn´s nur so einfach wäre!
    was mache ich bei Z.n. Umstellung o.ä.? Eine Fallpauschale
    kann nur mit HD Z47.0 abgerechnet werden. (s.a. Übergangsregeln
    S. XVII f.)
    Also doch HD = Z47.0 ?
    Oder Übermittlung an Kostenträger anders als Kodierung für DRG ?

  • Guten Abend an alle Leidensgenossinnen und Leidensgenossen,

    Der neue offizielle Fallpauschalenkatalog 2002 sieht als Hauptdiagnosen jetzt neben der Z47.0 auch alle in Frage kommenden Frakturklassifikationen vor. In sofern besteht kein Widerspruch mehr zu den DKR.
    Was offensichtlich nicht beachtet wurde, ist die Tatsache, dass Implantatentfernungen auch nach Osteotomien und pathologischen Frakturen vorkommen. In diesen Fällen sollte man zukünftig weiterhin die Z47.0 als HD angeben, oder ?( .

    Gruß aus den "kalten" Norden
    (Heute Morgen Eisregen - von 05:00 h bis 09:00 h schon 15 RTW`s in unserer Unfallchirurgie)

    Jörg Schwarz :chirurg:

    • Offizieller Beitrag

    Guten Morgen auch an dieser Stelle,
    ehrlich gesagt macht mir das "Problem" der ME keine Kopfschmerzen.
    1. Die ME-DRG ist über die Prozedur getriggert.
    2. Selbst wenn eine genannte HD nicht der FP-Definition entspricht, wird die Kasse automatisch immer das Prinzip der "vergleichbaren" Diagnose anwenden und sowieso die FP fordern.
    ...und wir alle wissen ja, dass im Verständnis der Kassen "vergleichbare" Diagnose "jede" Diagnose bedeutet...:rolleyes:

    Unbesorgte Grüße
    D. D. Selter

    [ Dieser Beitrag wurde von Selter am 19.12.2001 editiert. ]

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Hallo liebe Kollegen!

    Ich möchte in diesem Zusammenhang auf die spezielle Kodierrichtlinie 1913a letzter Absatz verweisen die hierzu klare Vorgaben macht!
    Hauptdiagnose: ursprüngliche Verletzung, Nebendiagnose: Z47.0 in Verbindung mit Prozedurencode ergibt eindeutige Zuordnung.

    Frohes Schaffen
    Herbert Schmidt; Facharzt Chirurgie, DRG Projektleiter Donau-Reis-Klinik-Donauwörth und Öttingen:banane:

    :b_dinner:Frohes Schaffen, schimi