Hallo Forum,
wie und nach welcher KFPV werden Patienten abgerechnet, deren erster (DRG-)Aufenthalt Ende 2003 beendet war und die jetzt 2004 wiederaufgenommen wurden und zusammengeführt werden sollen.
Im §2(4) der KFPV 2004 steht, "die obere Grenzverweildauer, die ... für die Fallzusammenführung maßgeblich ist, ergibt sich aus dem Aufnahmedatum und der DRG-Eingruppierung des ersten unter diese unter diese Vorschrift zur Zusammenfassung fallenden Aufenthaltes in diesem KH."
Nicht nur, dass ich zwei unterschiedliche ICD und OPS-Kataloge habe, werden diese Aufenthalte jetzt zusammengefasst und wie Überlieger 2003-2004 behandelt, oder nicht?
Grüße
Stefan Simmel