Wiederaufnahme 2003-2004

  • Hallo Forum,

    wie und nach welcher KFPV werden Patienten abgerechnet, deren erster (DRG-)Aufenthalt Ende 2003 beendet war und die jetzt 2004 wiederaufgenommen wurden und zusammengeführt werden sollen.

    Im §2(4) der KFPV 2004 steht, "die obere Grenzverweildauer, die ... für die Fallzusammenführung maßgeblich ist, ergibt sich aus dem Aufnahmedatum und der DRG-Eingruppierung des ersten unter diese unter diese Vorschrift zur Zusammenfassung fallenden Aufenthaltes in diesem KH."

    Nicht nur, dass ich zwei unterschiedliche ICD und OPS-Kataloge habe, werden diese Aufenthalte jetzt zusammengefasst und wie Überlieger 2003-2004 behandelt, oder nicht?

    Grüße

    Stefan Simmel

  • Hallo Herr Simmel,

    folgender Maßen würde ich vorgehen:

    1.) ermitteln oGVD Fall 2003
    2.) Kriterien der Zusammenfassung von 2003 betr. Komplikation (siehe Begründung zu § 2 Abs. 3)
    3.) ggf. DRG-Rechnung stornieren und
    4.) zusammenfassen

    Es sollten ab oGVD die Entgelt-Tage nach DRG-Katalog 2003 berechnet werden.


    --
    Freundlichen Gruß vom MDA aus Schorndorf

    [size=12]Freundlichen Gruß vom Schorndorfer MDA.

  • ?( Hallo Forum,

    jetzt bin ich vom Lesen der ganzen Wiederkehrerbeiträge und Gesetzgebungen total wirr im Kopf.
    Es ist doch richtig, dass alle Fälle, die in 2003 aufgenommen
    wurden und in 2004 wieder bei uns erscheinen, nur dann Wiederkehrer
    sind, wenn sie eine Komplikation aufweisen.
    Und alle 2004er Fälle unter die KFPV 2004 getrachtet werden.
    Oder????
    Heute morgen war ich mir noch so sicher und jetzt sitze ich hier mit
    Panik in den Augen.... ;(

    Gruß aus dem verschneiten und nicht gestreutem Linz

    Sabine Hömig

    ?( ?( ?( ?(

  • :smile: Ich habe auch so ein Problem :
    Pat. wurde vom 26.12.03 bis 08.01.04 wegen Demenz behandelt,
    wurde am 10.01.04 mit gleichem Krankheitsbild wieder aufgenommen.
    Fallzusammenführung wenn 1.stat.Aufenthalt im Dez.03 begann???
    Bitte helfen!!! :angry:

    Herzlichen Dank im voraus, Hase

  • Hallo geliebtes Forum,
    nach 5 Wochen Urlaub bin ich froh, das ich nicht der Einzige bin, der Schwierigkeiten hat sich mit den Wiederkehrerregelungen 2003 und 2004 zu beschäftigen und sie richtig zu interpetieren. Ich mache mal einen Versuch:
    1. Aufnahme 2003. 2. Aufnahme wegen komplikation in 2004 innerhalb der OGVD = Fallzusammenführung ohne Grouping von ICD und OPS aus 2. Aufenthalt. (Genau das tut unsere Software noch Nicht)

    So wie auch vom Kollegen Konzelmann weiter oben empfohlen.

    schön wieder bei euch zu sein.
    :dance1:
    --
    Kurt Mies

    Kurt Mies

  • Ein "Hallo" an alle fragenden Gesichter !

    Die Antwort die ich von der Krankengesellschaft bekam, war ganz eindeutig.
    Für 2003 Fälle gilt auch das Recht von 2003. Wenn diese Patienten
    in 2004 wiederkommen, kann es nur zur Fallzusammenführung
    kommen, wenn eine Komplikation vorliegt.
    Also hat unser "So-ist-es richtig" Bauchgefühl :jay: recht gehabt.

    Gruß
    Sabine Hömig