• Hallo Forum,

    ich habe folgendes Kodierproplem:
    Eine Patientin wird aufgenommen wegen Oberbauchbeschwerden.
    Es kann eine Cholezystolithiasis und Choledochostenose mit
    Nachweis einer extrahepatischen Cholestase diagnostiziert
    werden.
    Wegen eines 11/95 festgestellten Nierenzellcarzinoms mit
    Nephrektomie wird ein CT des Abdomen und MR Schädel durch=
    geführt,um ein Tumorezidiv bzw.Metastasen auszuschließen.
    Die Krankenkasse erkennt nun die ND C64 Nierenzellkarzinom
    nicht an und hat den Fall an den MDK weitergeleitet.
    Können wir au Grund der o.g.Vorgeschichte die ND so stehen
    lassen?

  • Hallo meyb,

    ich fürchte nicht.

    Nach DKR 0209a ist bei Nachuntersuchung eines malignen Tumors mit dem Ergebnis, dass kein Tumor mehr nachweisbar ist, unter Z08. (Nachuntersuchung nach Behandlung wegen bösartiger Neubildung) + 4.Stelle sowie Z85. (Bösartige Neubildung in der Eigenanamnese) + 4. Stelle anzugeben. Da es in diesem Fall weder eine weitere Behandlung des Tumors gab, noch ein Rezidiv gefunden wurde, ist die Tumordiagnose nicht zu kodieren (jedenfalls meine Meinung). Da der Patient aber auch nicht speziell zur Verlaufskontrolle nach Tumorbehandlung aufgenommen wurde, sondern zur Abklärung der Ursache der Bauchschmerzen, müssen m.E. die Bauchschmerzen trotzdem Hauptdiagnose bleiben (Z08.- und Z85.5 als Nebendiagnosen)

    Trotzdem schöne Grüße aus Heidenheim.

    Christa Bernauer
    Med. Doku.

  • Hallo,

    da die Ursache der Bauchschmerzen gefunden worden ist, ist nach D002 zu verfahren ("Schlüsselnummern für Symptome, Befunde und ungenau bezeichnete Zustände aus Kapitel XVIII Symptome und abnorme klinische und Laborbefunde, die anderenorts nicht klassifiziert sind, sind nicht als Hauptdiagnose zu verwenden, sobald eine die Symptomatik, etc. erklärende definitive Diagnose ermittelt wurde." und "Können für die Hauptdiagnose spezifischere Schlüsselnummern angegeben werden, haben diese Vorrang vor einer Schlüsselnummer aus der Kategorie Z03.-.")

    Die Bauchschmerzen sind nicht die Hauptdiagnose, sondern die Cholezystolithiasis oder Choledochostenose. Die Bauchschmerzen können kodiert werden, wenn sie ein eigenständiges wichtiges Problem darstellen. Die Diagnose Nierentumor ist nicht gerechtfertigt. Das sehe ich auch so.

    Gruß

    B. Domurath
    Bad Wildungen