L5 und LKA für PSV 2004 als Optionshaus

  • Hallo Forum,

    keiner kann mir was Genaues sagen, deshalb Frage an das Forum:

    Muß man für die PSV für das Jahr 2004 als Optionshaus (Umstieg 1.9.2003) L4 und L5 der LKA vorlegen oder nicht?

    Laut folgendem § meine ich, daß wir das nicht mehr müssen:

    KHEntG § 11 Abs 4, Version 2003 nach FPGÄndG:

    " (4) Der Krankenhausträger übermittelt zur Vorbereitung der Verhandlung den anderen Vertragsparteien, den in § 18 Abs. 1 Satz 2 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes genannten Beteiligten und der zuständigen Landesbehörde

    1. für das Jahr 2003 die Leistungs- und Kalkulationsaufstellung nach den Anlagen 1 und 2 der Bundespflegesatzverordnung, mit Ausnahme der Bundeswehrkrankenhäuser und der Krankenhäuser der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, sowie die Abschnitte E1, E2 und B1 nach Anlage 1 dieses Gesetzes,

    2. für das Jahre 2004 die Abschnitte E1 bis E3 und B1 nach Anlage 1 dieses Gesetzes sowie mit Ausnahme der Bundeswehrkrankenhäuser und der Krankenhäuser der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung die Leistungs- und Kalkulationsaufstellung nach den Anlagen 1 und 2 der Bundespflegesatzverordnung in der bis zum 31. Dezember 2003 geltenden Fassung mit Ausnahme von Anlage 1 Abschnitt V2 Spalten 3 bis 6, Abschnitt V3 Spalten 3 bis 8 und Abschnitt K7; Krankenhäuser, die bereits im Jahr 2003 das DRG-Vergütungssystem angewendet haben, brauchen auch die Abschnitte V1 bis V3, L4, L5 und K6 nicht vorzulegen,“

    Verstehe ich das richtig?

    Viele Grüße von

    Mautner

  • Hallo Herr Mautner,

    beim Seminar PSV 2004 der BWKG wurde folgendes erklärt:

    Musterpflegesatzvereinbarung - Anlage 3 Unterlagen:
    1. für Frühumsteiger

    Krankenhäuser, die bereits für das Jahr 2003 eine Pflegesatzvereinbarung nach § 11 KHEntgG geschlossen haben, legen folgende Unterlagen vor:

    B1 der AEB (in Form der Anlage zur Musterpflegesatzvereinbarung)

    E2, E3.1, E3.2, E3.3 wenn Krankenhaus entsprechende Entgelte fordert

    E1plus (in Form der Anlage zur Musterpflegesatzvereinbarung)

    Für die E-Formulare der AEB sind die Ist-Daten des Kalenderjahres 2003 vorzulegen; bei prospektiver Verhandlung die entsprechenden Daten bis zum letzten zur Verfügung stehenden abgeschlossenen Quartal. (Der letzte Teilsatz erübrigt sich inzwischen.)

    Ich denke das deckt sich mit Ihrer Auffassung.

    --
    Freundlichen Gruß vom MDA aus Schorndorf

    [size=12]Freundlichen Gruß vom Schorndorfer MDA.