Recht bei Fixierungen

  • Liebes Forum,

    Habe eine Frage, die eigentlich nicht hierher gehört.

    kann mir jemand ggf Rechtsgrundlagen nennen, die die Fixierung von Patienten zum Selbstschutz regeln?

    Schon mal vielen Dank.

    mfg

    Reeka

    • Offizieller Beitrag

    Guten Abend

    Eine Fixierung beinhaltet den Tatbestand der Freiheitsentziehung und ist strafbar.
    Ärztliche Anordnung und schriftliche Dokumentation sind zwingend erforderlich.
    Die ,,Fixierung" ist eine Behandlungsmaßnahme, die Anordnungskompetenz liegt beim Arzt, die Durchführung meistens beim Pflegepersonal.
    a) Mechanische Fixierung ( Anbringen von Bettgittern, Anlegen von Handfesseln, Fußfesseln und Bauchgurten)
    b) Medikamentöse „Fixierung“
    Indikationen: z.B.: Selbst- und Eigengefährdung ( Patient ist verwirrt, Autoaggressivität), Fremdgefährdung durch Bedrohung

    Eine Fixierung ist zulässig (nur für kurze Zeit) im Fall des rechtfertigenden Notstandes nach § 34 StGB,
    dauert sie länger (24 h werden hier häufig genannt) ist sie genehmigungspflichtig

    Eine richterliche Genehmigung (Rechtsgrundlage Betreuungsgesetz)ist dann erforderlich, wenn der Patient nicht einsichtsfähig ist und so der freiheitsentziehende Maßnahme, die wiederholt und länger dauernd notwendig ist, nicht zustimmen kann.
    Nur die Einwilligung des Betroffenen, ein rechtfertigender Notstand oder eine richterliche Genehmigung bilden die straffreien Ausnahmen bei der Freiheitsbeschränkung eines Menschen.
    Wichtig: Die Intensität der Freiheitsbeschränkung ist zweitrangig.
    Wird ohne Begründungen „fixiert“, handelt es sich um eine Straftat nach § 239 StGB.
    Freiheitsberaubung
    (1) Wer einen Menschen einsperrt oder auf andere Weise der Freiheit beraubt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    Gruß

    E Rembs

  • Hallo,

    interessant hierzu zivilrechtliche Vorwurf bei im Durchgangssyndrom (Nachts) aus dem Bett gehüpftet Patienten (Schenkelhalsfraktur) er hätte fixiert sein müssen....

    Das beisst sich doch oder?

    Gruß

    Thomas Lückert


    --
    Thomas Lückert
    Medizincontrolling
    Johanniter-Krankenhaus im Fläming

    Thomas Lückert
    Stabsstelle Medizincontrolling
    Unfallkrankenhaus Berlin

  • Hallo Herr Lückert,

    Und die Gerichte geben recht. Notstand heißt hier eben nicht nur, das die Schwester ihre liebe Not hat, sondern eben auch, das der Pat sich selbst gefährden könnte. Das rechtfertigt dann so allerlei Maßnahmen.

    Ich habe vielmehr ein Problem mit der 24 Stunden-Regel. Wo kommt die her? Entspricht die lediglich geltender Rechtsprechung, oder gibt es hierzu evtl sogar Regelungen von Seiten des Gesetzgebers?
    --
    Liebe Grüße

    HR

    mfg

    Reeka

    • Offizieller Beitrag

    Guten Abend

    Zitat


    Original von Lueckert:
    interessant hierzu zivilrechtliche Vorwurf bei im Durchgangssyndrom (Nachts) aus dem Bett gehüpftet Patienten (Schenkelhalsfraktur) er hätte fixiert sein müssen....
    Das beisst sich doch oder?

    „Die Fixierung eines Versicherten in einem Krankenhaus zum Schutz vor Fremd- oder Selbstgefährdung ist grundsätzlich keine Maßnahme der Krankenbehandlung.“
    LSG Nds., Urteil vom 26. 1. 2000 - L 4 KR 105/98 (nicht rechtskräftig)


    LG Heidelberg: Schutz von Krankenhauspatienten vor Selbstverletzungen NJW 1998 Heft 37 2747

    „1. Zwar haben auch allgemeine Krankenhäuser, wenn sie bewußtseinsgetrübte Patienten behandeln, dafür zu sorgen, daß jede vermeidbare Selbstgefährdung ausgeschlossen wird; es muß aber nicht jedes nur vorstellbare Risiko verhindert werden.
    2. Auch bei einer 68jährigen Patientin mit ausgeprägtem hirnorganischem Psychosyndrom ist die Anbringung eines Bettgitters kontraindiziert, solange die Patientin in der Lage ist, ein Gitter zu überklettern. “


    Zitat


    Original von reeka:
    Ich habe vielmehr ein Problem mit der 24 Stunden-Regel. Wo kommt die her? Entspricht die lediglich geltender Rechtsprechung, oder gibt es hierzu evtl sogar Regelungen von Seiten des Gesetzgebers?

    siehe hierzu Punkt 5.1
    eine eindeutige Regelung ist mir nicht bekannt


    http://www.uniklinikum-giessen.de/pflege/qualita…20Patienten.pdf


    Gruß

    E Rembs

  • :sonne: Die 24-Stunden-Regel ist nicht gesetzlich geregelt. Es empfiehlt sich, das zuständige Amtsgericht nach seiner Rechtsauslegung zu befragen.
    Ich kenne Richter, die sagen, dass der \"Notfall\" (z. B. Fixierung beim Durchgangssyndrom) bis zu einer Woche dauern darf, bevor eine Genehmigung vom Amtsgericht erforderlich ist.

  • Sehr geehrter Herr Alzi, sehr geehrtes Forum,

    ich habe mich einmal bei dem für uns zuständigen Amtsrichter erkundigt (vielen Dank für den Tip):

    Frage:
    Bei Fixierung und Frage einer richterlichen Anordnung wird 24 Stunden-Regel wiederholt genannt, Ansicht des AG?

    Antwort:
    Diese 24 Stunden-Frist ist in Fachkreisen zwar bekannt, aber nicht gängige Praxis und die Herkunft schleierhaft.
    Man muß vielmehr unterscheiden, ob es sich um eine Diagonalfixierung oder um Anbringen von Bettgitter / Bauchgurt handelt, letzteres nochmals unterschieden unter Frage einer Händefixierung.
    Wichtig ist auch, ob es sich um eine länger währende oder regelmäßige Fixierung handelt.

    Für eine Diagonalfixierung sollte tatsächlich rasch ein richterlicher Beschluß herbeigeführt werden, ein Zeitrahmen von 24 Stunden sei sinnvoll.

    Bei ständiger Fixierung bzw. Eigenschutz des Patienten mittels Bettgitter und/oder Bauchgurt sei diese seiner Ansicht nach auch über 3 Wochen (!) ohne richterlichen Beschluß akzeptabel.

    mfg aus Löwenstein
    W. Stark

    Mit freundlichen Grüßen aus dem Rhein-Neckar-Delta

    Dr. Wolfram Stark
    Internist / Pneumologe / Beatmungsmediziner / Kardiologe
    OA der Medizin. Klinik III
    Theresienkrankenhaus Mannheim

  • Guten Morgen,

    ich habe auch gehört das es z.B. bei Bettgittern auf die Höhe der Gitter über Matratzehöhe ankommt. Den genauen Wert kann ich z.Z. nicht finden. Aber wenn der Wert x unterschritten ist bedarf es wohl keiner richterlichen Genehmigung.

    Werde mich bemühen weitere Infos zu erhalten.
    :sonne:
    Gruß

    M. Chudy

    Gruß

    MiChu ;)
    Sei nicht unglücklich vor der Zeit, denn was dich, als dir drohend, in Angst versetzt, wird vielleicht nie kommen. (Seneca)