Sehr geehrtes Forum,
Die Regelungen zur Fahrtkostenerstattung sind mit dem GMG 2004 auf jeden Fall für den ambulanten Bereich verschärft worden, aber auch im stationären Sektor gibt es Änderungen ("zwingend medizinisch notwendig").
Hat jemand bei den Regelungen den Überblick und kann diesen auch mir vermitteln?
mfg aus dem verschneiten Löwenstein
W. Stark