• Guten Tag allerseits,
    ich melde mich mit einem Problem der Prozedurenerfassung (bin ich hier richtig?).
    Bei Patienten, die zu einer interventionellen Leistung verlegt werden, rechnen wir unsere Leistungen und das andere Krankenhaus (bzw. der dortige Belegarzt) seine Leistung ab.
    Begründung: wir haben mit der Leistung keinen Aufwand. In unserem Fall handelt es sich um Coronarangiographien und Coronarinterventionen, bei denen wir schon einen gewissen Aufwnad in der Nachbetreuung haben. Aber seis drum.
    Wenn nun ein Privatpatient zu einer externen Leistung verlegt wird, ist das auch klar.
    Wenn aber ein Privatpatient zu einer externen Coronarangiographie beispielsweise verbracht wird (nicht verlegt), dann haben wir mit dieser Untersuchung auch keinen (finanziellen) Aufwand, die Leistung wird ja direkt mit dem Patienten verrechnet.
    Darf ich diese Leistung dann kodieren? Ich meine schon, denn bei einem gesetzlich versicherten Patienten würde ich ja für die Leistung bezahlen müssen.
    Nun gibt es bei uns Kolleginnen und Kollegen, die anderer Ansicht sind, so dass ich die Experten im Forum um Stellungnahme bitte.
    Vielen Dank für die Antworten.
    E. Horndasch

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Der PP zahlt ja auch für andere Leistungen, die direkt in Ihrem Haus erbracht werden, sei es durch Chefärzte, sei es durch Konsiliarii, extra (z,B, Operationen). Die externe Coro durch Verbringung ist im Prinzip nichts anderes als eine Konsiliaruntersuchung. Wir kodieren sie.

    MfG
    MR

    M.Rost

  • Lieber Herr Horndasch,

    sie müssen sie sogar kodieren, da der Patient sonst nicht in die richtige DRG gruppiert wird.

    Ungewohnt ist etwas anderes: das andere Krankenhaus muss Ihnen eine Rechnung über die Leistung schicken (wie bei den Kassenpatienten auch) und schickt dem Privatpatienten auch noch einmal eine Rechnung über den Herzkatheter. Ich glaube aber, dass das richtig so ist, denn:

    wenn die andere Klinik den Privatpatienten stationär katheterisiert, wird der Katheter kodiert, der Pat. kommt in die "Katheter-DRG" und bekommt trotzdem noch eine Privatrechnung, auch über den Katheter.

    Diese seltsame "Doppelfinanzierung" bei den Privatpatienten gab es ja schon unter den alten Fallpauschalen. Allerdings glaube ich, dass langfristig die Privatkassen sich da etwas anderes einfallen lassen werden.

    Gruß
    Patricia


    --
    Patklein

    Patklein