Symptome zusätzlich kodieren ?

  • Liebe KollegInnen,
    nach den Allgemeinen Kodierrichtlinien dürfen Symptome nur dann kodiert werden, wenn die zugrunde liegende Erkrankung nicht diagnostiziert werden konnte oder nur die Symptome behandelt wurden oder diese ein "wichtiges eigenständiges Problem" darstellen.
    Wie wäre folgender Fall richtig zu kodieren ?
    Pat. erleidet einen apoplektischen Insult (Grunderkrankung. In diesem Rahmen tritt eine Hemiparese (1. Symptom) und eine Aphasie (2. Symptom) auf.
    HD = Apoplektischer Insult
    ND = Hemiparese und Aphasie oder keine ND ?
    Danke für die Hilfe,
    Gruß
    H. Popp

  • Sehr geehrte(r) H.Popp,

    selbstverstaendlich sind in diesem Fall beide Symptome mit zu kodieren. "gruende:

    1. Nicht jeder Apoplex geht mit Hemiplegie und/oder Aphasie einher

    2. Das Symptom "Aphasie" fuehrt den Fall in die B70A !!

    Viele Gruesse

    M. Thieme

  • Zitat


    Original von mthieme:
    selbstverstaendlich sind in diesem Fall beide Symptome mit zu kodieren. "gruende:
    1.
    2.

    3. DKR Allgemeine Kodierrichtlinien S.5 D002a
    (Kreuz-Stern- bla bla)
    ...
    Stellt ein Symptom jedoch ein eigenständiges, wichtiges Problem für die medizinische Betreuung dar, so muss es auch kodiert werden ...

    Hier wiederspricht die DKR allerdings ihrem eigenen Beispiel 4 -> zerebrale Anfälle? durchaus ein wichtiges eigenständiges Problem, also doch kodieren!

    schöne Kodierwelt - nicht verzweifeln :rolleyes:

    mfG

    Christoph Hirschberg

  • Nein, nicht verzweifeln, sondern im Zweifel das Symptom angeben, wenn es denn einen diagnostischen, pflegerischen oder Behandlungsaufwand nach sich zieht.

    Bei diesen Beispielen frage ich mich immer, ob die Autoren gemeint haben, dass die Anfälle entweder total nebensächlich oder aber wie selbstverständlich und immer in der Diagnose Hirntumor enthalten seien ?( ?

    Dafür gäbe es sicherlich bessere Beispiele als Anfälle und Hirntumor. Ich bringe aber keine besseren Beispiele, weil ich lieber ohne diese Kodierregel auskommen würde 8) . Vielleicht fällt sie ja irgendwann mal weg.
    :kr:
    :bombe: :besen:

    mfG

    Bernhard Scholz

    [center] Bernhard Scholz [/center]

  • Zitat


    Original von Scholz:
    Dafür gäbe es sicherlich bessere Beispiele als Anfälle und Hirntumor. Ich bringe aber keine besseren Beispiele, weil ich lieber ohne diese Kodierregel auskommen würde 8) . Vielleicht fällt sie ja irgendwann mal weg.

    :besen: Sie ist gerade weggefallen ! :besen:

    mfG

    Christoph Hirschberg

  • Hallo HR. Popp

    Selbstverständlich sind sie zu kodieren.
    In den speziellen Kodierrichtlinien zu Schlaganfall (0601a) steht:


    Schweregrad bei akutem oder altem Schlaganfall

    ND-Kodes geben Hinweise auf den Schweregrad eines Schlaganfalls. Die vorliegenden neurologischen Ausfälle (Hemiparese, Aphasie . . ) sowie auftretende Komplikationen sind zu kodieren.

    Die Definitionen zu Dysphagie und Urin- / Stuhlinkontinenz zu beachten.

    In DKR 0601a wird auch geregelt wann / wie lange ein akuter Schlaganfall als solcher zu koddieren ist. (z.B. bei Verlegung)

    Teilweise stellen neurologische Ausfälle Trigger in die DRG B70A dar.

    Also: Bei Schlaganfall die Symptome kodieren um den Fall medizinisch korrekt abzubilden und damit hoffentlich in eine leistungsgerechte DRG zu gelangen.

    M.f.G.
    R. Oeschger

  • Guten Morgen allerseits!

    Ich halte es für wichtig, Symptome zu verschlüsseln, schon allein, um die stationäre Behandlung mancher Patienten mit "schwacher" endgültiger Diagnose zu erklären.

    Beispiel:
    Aufnahme wegen starker Oberbauchbeschwerden --> in Gastro lediglich Gastritis.

    HD: Gastritis
    Hier wird die stationäre Behandlung (abgesehen von einer vielleicht dramatischeren Aufnahmediagnose und nur für ein bis zwei Tage) erst durch die zusätzlichen Schlüssel Oberbauchbeschwerden und Z03.4 Beobachtung... auch für diejenigen ersichtlich, denen nur die Schlüsselnummern vorliegen (Krankenkasse).

    Ich versuche den Kolleginnen und Kollegen zu vermitteln, die Problematik des Patienten möglichst gut über die Schlüssel abzubilden. Dazu gehören eben meist auch die Symptome, denn sie sind schließlich die eigentlichen Probleme des Patienten. Das wird in manchen DRG auch gewürdigt (Bsp. Schlaganfall)


    Fröhlichen Tag noch,
    Reinhard Schaffert

  • Guten Morgen !

    Vielen Dank für die zahlreichen Ergänzungen zur Notwendigkeit der Symptomverschlüsselung.
    Insbesondere schließe ich mich hier der Meinung von Herrn Schaffert an. Es gibt meines Erachtens einen ganz wesentlichen Grund für eine durchaus großzügige Verschlüsselungspraktik:

    "Risikopotential Stationsersetzende Maßnahmen"

    Es wird in Zukunft sehr schwierig sein, einen Kostenübernahmeantrag von Kassenseite bestätigt zu bekommen, bei Patieneten mit Therapiemaßnahmen aus dem Katalog stationsersetzender Maßnahmen und einem PCCL=0 !!

    Deswegen: Wenn Symptome nicht besser als Diagnose zu verschlüsseln sind, aber die Bedingungen der Nebendiagnosendefinition erfüllen - unbedingt mit verschlüsseln !!

    Viele Gruesse

    M. Thieme

  • Liebe KollegInnen,
    vielen Dank für die Hinweise zur Kodierung. Mein Beispiel war wohl nicht besonders gut gewählt, da es ja expressis verbis in den Speziellen Kodierrichtlinien beschrieben war. Dennoch sehe ich auch weiterhin die Schwierigkeit, klinisch relevante Symptome kodiertechnisch richtig abzugrenzen. Das von Herrn Scholz zitierte Beispiel 4 der Allgemeine Kodierrichtlinien beschreibt ein entsprechendes Problem.
    Wir werden jetzt im Zweifelsfall wohl auch klinisch wesentliche Symptome mitkodieren, dies dürfte dem allgemeinen Trend entsprechen, die medizinische Sinnhaftigkeit steht sowieso außer Frage. Und wenn ich dann noch an das "Risikopotenzial stationsersetztender Maßnahmen" denke, fallen auch meine letzten Zweifel, obwohl sie doch eigentlich der Weisheit Anfang sind.
    In diesem Sinne
    herzliche Grüße
    H. Popp

  • Guten Abend

    Das Beispiel der Verschlüsselung von ergänzenden Funktionsstörungen bei Apoplex ist sicherlich als sinvoll zu sehen. Da es eine Spezifizierung der Krankheit ermöglicht. Genauso wie die Verschlüsselung einer bekannte Krankheit mit der Behandlung nur des Symptom oder wenn keine Diagnose am Ende der Diagnostik gefunden wird und nur das Symptom übrig bleibt.

    Davon abzugrenzen ist aber eine Symptomverschlüsselung welche in der Hauptdiagnose schon enthalten ist. Welche in keiner Weise einen Resourcenverbrauch darstellt sondern nur Mehraufwand bedeutet. Wie in dem Fall Gastritis und Oberbauchschmerzen deutlich zu sehen. Man wird damit auch keine Verschlüsselung zur Stationären Begründung errreichen können.

    Wir haben bei uns im Krankenhaus versucht einen symptombezogene Verschlüsselung von Pflegediagnosen zu etablieren. Werden aber wohl davon wieder Abstand nehmen weil es einen erheblichen Mehraufwand ohne zählbare Resultate verspricht. Der einzige Vorteil liegt in der Kontrolle von Diagnosen die dem Arzt vielleicht nicht aufgefallen sind.

    Tschüß Oliver v.H.!:) !:) !:)

  • Zitat


    Original von vonhaxthausen:
    ... sondern nur Mehraufwand bedeutet. Wie in dem Fall Gastritis und Oberbauchschmerzen deutlich zu sehen. Man wird damit auch keine Verschlüsselung zur Stationären Begründung errreichen können.

    Wir haben bei uns im Krankenhaus versucht einen symptombezogene Verschlüsselung von Pflegediagnosen zu etablieren. Werden aber wohl davon wieder Abstand nehmen weil es einen erheblichen Mehraufwand ohne zählbare Resultate verspricht. Der einzige Vorteil liegt in der Kontrolle von Diagnosen die dem Arzt vielleicht nicht aufgefallen sind.

    Hallo Herr Haxthausen,

    es ist m. E. entscheidend, wie die Umsetzung der Dokumentation bzw. Verschlüsselung erfolgt. Solange dies nur mit einem erheblichen Mehraufwand verbunden ist und keinen Bezug zur täglichen Arbeit mehr besteht, habe ich vollstes Verständnis für Ihre Argumentation.

    Es gehört in der Tat etwas Phantasie dazu, sich eine mobile Datenerfassung (z. B. Meditrace) vorzustellen, die die Verschlüsselung solcher Pflegediagnosen nebenbei miterledigt. Dann sähe die Sache ganz anders aus.

    Ich fände es gut, wenn insoweit Wahlfreiheit bestünde, wieviel oder wiewenig der ohnehin anfallenden Daten das einzelne Krankenhaus verschlüsselt und groupt. Bekanntlich liefert ein Grouper bereits dann eine DRG, wenn nur eine einzige Diagnose eingegeben wird. Wenn diese einzige Diagnose korrekt ist, ist m. E. auch die DRG aus der Sicht der Kassen akzeptabel, weil vermutlich ein zu geringes Relativgewicht resultiert. Das Risiko läge dann voll beim Krankenhaus. Also würde das Krankenhaus weitere Diagnosen und auch Prozeduren liefern.

    Auf der anderen Seite kenne ich kein vernünftiges Beispiel, wo die Lieferung vieler Daten (vorausgesetzt, Sie spiegeln eine korrekte Dokumentation wider), für den Grouping-Algorithmus ein Problem darstellen würde.

    Man könnte sich also voll auf die Organisation des Pflegeprozesses konzentrieren und könnte, soweit die technischen Mittel vorhanden sind, eine Verschlüsselung durchführen oder eben nicht.

    Das Gleiche gilt m. E. für den Behandlungsprozess. Ich bedaure sehr, dass es hierzu noch zuwenig technische Unterstützung gibt. Es fällt offenbar leichter, die Verschlüsselung als eigenen Vorgang zu betrachten und somit eine Zusatzbelastung mit Eigendynamik zu schaffen, als diese in den bisherigen Arbeitsablauf zu integrieren.

    Dienen wir der Technik oder nutzen wir sie?

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. B. Scholz

    [center] Bernhard Scholz [/center]