Verschlüsselung Beckenendlage

  • Hallo!
    Uns stellen sich die Fragen
    1.bei primärer Sectio welche ICD 10?: O32.1 oder O64.1?
    2.wie verschlüsseln wir hintere Hinterhaupslage als Ursache zur prim.Sectio,zur sek.Sectio und wie wenn zur Spontangeburt kam
    ?

    Vielen Dank. Günter
    :rotate:

  • Hallo,

    zur ersten Frage:
    - falls ein Geburtshindernis vorliegt: O64.1
    - falls eine Spontangeburt erfolgt, also kein Geburtshindernis vorliegt: O32.1

    Zur Frage zwei:
    - bei Sectio (egal, ob primär oder sekundär) O64.0
    - bei Spontangeburt O32.8

    Zur Erläuterung: O32.- stellt Kodes zur Beschreibung erhöhten Betreuungsaufwandes bei der Mutter zur Verfügung für Situationen, bei denen es trotz vermuteter oder vorhandener Lageanomalie zur Spontangeburt kam. Die Kodes aus O64.- dagegen sind zu verwenden in Situationen, in denen ein Geburtshindernis die Spontangeburt verhindert.

    Mit freundlichen Grüßen,

    Markus Hollerbach

  • Hallo Forum,
    Sehr geehrter Herr Hollernbach !


    Zitat


    mhollerbach schreibt zu Frage zwei:

    - bei Sectio (egal, ob primär oder sekundär) O64.0
    - bei Spontangeburt O32.8

    Dies ist nicht korrekt. Es ist nicht egal, ob es sich um eine Primäre oder Sekundäre Sectio handelt. Laut DKR 1512a sind bei abnormen Kindslagen die In- und Exclusiva der ICD-10 zu beachten. Dort findet man unter O32.- die folgenden Hinweise:

    Zitat


    Inkl.: Aufgeführte Zustände als Grund für Beobachtung, stationäre Behandlung oder sonstige geburtshilfliche Betreuung der Mutter oder für Schnittentbindung vor Wehenbeginn

    Exkl.: Aufgeführte Zustände im Zusammenhang mit Geburtshindernis ( O64.- )

    Deshalb ist bei der primären Sectio (Definition s.a. DKR 1525c) wg. "abnormen Kindslagen" ein Kode aus O32.- zu wählen. Zusammen mit einem Kode aus Z37.- für das "Resultat der Entbindung". Analoge In- und Exclusiva finden sich übrigens noch bei einer Reihe anderer Kodes aus dem Bereich O30 - O48 der ICD-10, die somit als Kodes bei Primärer Sectio in Frage kommen.

    MfG

    M. Ziebart

  • Danke für den Hinweis!

    Wir könnten an dieser Stelle noch über die Formulierung des Exklusivums bei O32.- "...im Zusammenhang mit Geburtshindernis" diskutieren - da es für die DRG-Zuweisung aber überhaupt keine Rolle spielt, ob bei primärer Sectio ein Kode aus O64.- oder O32.- als Hauptdiagnose verschlüsselt wird, wäre dies m.E. nicht sinnvoll.

    Mit freundlichen Grüßen,

    Markus Hollerbach