Hallo,
ich bin ein Anfänger im kodieren und möchte zwie Fälle zur Diskussion stellen.
Fall 1:
Herr X wurde zur TUR Prostata (Benigne Prostatahyperplasie N40) geplant. Im Rahmen des Prämedikationsgesprächs gab der Patient an, in letzter Zeit vermehrt pectanginöse Beschwerden (I20.0) bei körperlicher Belastung zu haben. Dabei wurde der Eingriff von Seiten der Anästhesie abgesetzt. Tatsächlicher stationärer Aufenthalt 10 Stunden.
Die Krankenkasse ist der Auffassung, dass keine vollstationäre Krankenhausbehandlung vorliegt und bittet daher, die Behandlung als Abklärungsuntersuchung abzurechnen.
Wie sehen Sie diesen Fall? Wie würden Sie agieren?
Fall 2:
Seit einem Myokardinfarkt mit Zustand nach ACVB- Operation im Juli ist Herr x marcumarisiert. Unter Marcumartherapie hat es jetzt angefangen aus den Harnwegen zu bluten. Er stellt sich zur weiteren Diagnostik und Therapie vor. In der weiteren Vorgeschichte bekannter Hypertonus, Zustand nach Apoplex 1996. Bei der Blutungsquelle handelt es sich um die karzinomatös veränderte Prostata. Eine Prostata-PE bestätigte das Ergebnis.
Der Oberarzt kodierte HD: D40.0; ND: C61, I69.4, I25.2, R31, Z92.1; HP: 1.464-0 - DRG M60A.
Seine Begründung war mir nicht schlüssig?
Frage: Warum die D40.0? Die Krankenkasse ist der Auffassung, dass die Diagnose R31 nicht zulässig ist und rechnet mit der DRG M60B ab?
Wie sehen Sie diesen Fall? Wie würden Sie agieren?
Vielen Dank!