Abrechnung in der Urologie

  • Hallo,
    ich bin ein Anfänger im kodieren und möchte zwie Fälle zur Diskussion stellen.

    Fall 1:
    Herr X wurde zur TUR Prostata (Benigne Prostatahyperplasie N40) geplant. Im Rahmen des Prämedikationsgesprächs gab der Patient an, in letzter Zeit vermehrt pectanginöse Beschwerden (I20.0) bei körperlicher Belastung zu haben. Dabei wurde der Eingriff von Seiten der Anästhesie abgesetzt. Tatsächlicher stationärer Aufenthalt 10 Stunden.

    Die Krankenkasse ist der Auffassung, dass keine vollstationäre Krankenhausbehandlung vorliegt und bittet daher, die Behandlung als Abklärungsuntersuchung abzurechnen.

    Wie sehen Sie diesen Fall? Wie würden Sie agieren?

    Fall 2:
    Seit einem Myokardinfarkt mit Zustand nach ACVB- Operation im Juli ist Herr x marcumarisiert. Unter Marcumartherapie hat es jetzt angefangen aus den Harnwegen zu bluten. Er stellt sich zur weiteren Diagnostik und Therapie vor. In der weiteren Vorgeschichte bekannter Hypertonus, Zustand nach Apoplex 1996. Bei der Blutungsquelle handelt es sich um die karzinomatös veränderte Prostata. Eine Prostata-PE bestätigte das Ergebnis.

    Der Oberarzt kodierte HD: D40.0; ND: C61, I69.4, I25.2, R31, Z92.1; HP: 1.464-0 - DRG M60A.
    Seine Begründung war mir nicht schlüssig?

    Frage: Warum die D40.0? Die Krankenkasse ist der Auffassung, dass die Diagnose R31 nicht zulässig ist und rechnet mit der DRG M60B ab?
    Wie sehen Sie diesen Fall? Wie würden Sie agieren?

    Vielen Dank!

  • Lieber Ansgar,

    Zu Fall 1: wir hatten in meinem ehemaligen Haus einen Deal mit unseren Kassen vor Ort: bis 4 Stunden war alles vorstationär und danach galt es als vollstationärer Fall, auch wenn nicht bei uns übernachtet wurde. Im Grunde genommen hat die Kasse aber bei diesem Fall natürlich recht, wobei das Problem meist darin liegt, dass die patienten morgens kommen und erst nachmittags urologisch aufgenommen werden. Wir haben das damals in meiner alten Abteilung bei Einführung der FP geändert und alle Pat. morgens aufgenommen (personalneutral umorganisiert, geht alles..;)

    Zu Fall 2: D40.0 (NB unsicheren Verhaltens der Prostata) ist auf jeden Fall falsch, weil eine Histologie vorliegt (ist vielleicht auch nur aus der Aufnahmediagnose übernommen worden bzw. bei Entlassung lag die Histo sicher noch nicht vor sondern wurde erst hinterher nachkodiert...).

    Es lässt sich hier sicher trefflich streiten aber ich würde folgender Maßen kodieren:

    In D002c heißt es: "Wenn sich ein Patient mit einem Symptom vorstellt und während des Krankenhausaufenthaltes die zugrundeliegende Krankheit diagnostiziert wird, so ist die zugrundeliegende Krankheit als Hauptdiagnose zu kodieren und das Symptom wird nicht kodiert. Dies betrifft Symptome, die im Regelfall als eindeutige und unmittelbare Folge mit der zugrundeliegenden Krankheit vergesellschaftet sind."

    Damit ist auf jeden Fall die C61 HD, Nebendiagnosen sind statt R31 (n.n. bez. Hämaturie) spezifischer die N42.1 (Kongestion und Blutung der Prostata), außerdem darf die I69.4 nur kodiert werden, wenn die Residuen zu einem Mehraufwand geführt haben, der nach Akte Aufwand verursacht hat. Es muss I25.21 kodiert werden, weil der Infarkt 4-12 Monate zurückliegt, zur Z92.1 (Marcumardauertherapie) kommt noch die Z95.1 (Vorhandensein Bypass) und vor allem die D68.3 (Blutung bei Dauertherapie mit Antikoagulantien). Prozedur bleibt so. Solche Fälle sind in der Urologie häufig. Wird der Patient übrigens später nochmal wegen Blasentamponade o.ä. aufgenommen, dann wäre meiner Meinung nach die D68.3 die HD (zur Not auch die N42.1) und die C61 plus dem ganzen internistischen Kladeradatsch die ND.

    (Bestellen Sie dem OA einen schönen Gruß von Urologin zu Uologen!)

    :besen: :besen: :besen: Patricia
    --
    Patricia Klein

    Patricia Klein

  • Hallo Patricia,
    vielen Dank für die rasche Antwort. Wieder bin ich einen kleinen Schritt weiter gekommen. Dem OA werde ich die Grüße ausrichten!

    Doch zu Fall 1 noch eine Frage: „Muss in solchen Fällen der Z53 kodiert werden? Schließlich wurde Aufwand verursacht.

    Viele Grüße:)

  • :look:lieber Ansgar:
    Bei Fall 1 bleibt nach D007c die N40 die HD, die Z53 ist ND. Schwieriger ist die Pectangina, die der Anästhesist ja wohl anamnestisch vermutet. Sollte das so sein, würde ich nur die Z86.7 (Krankheiten des Kreislaufsystemes in der Anamnese) noch dazukodieren. Sollten Sie ein internistisches oder cardiologisches Konsil durchgeführt haben, welches eine klare I-Diagnose ergeben hat, oder der Anästhesist hat cardiale Dekompensationszeichen gefunden oder Zeichen für einen alten Infarkt im EKG, kodieren Sie natürlich die spezifischen I-Diagnosen. Die Pectangina können Sie meiner Meinung nach nur kodieren, wenn sie während der 10 h bei Ihnen im Haus aufgetreten ist.

    Gruß und eine schöne kommende Woche
    Patricia
    --
    Patricia Klein

    Patricia Klein

    • Offizieller Beitrag

    [quote]
    Original von PatKlein:
    Zu Fall 2: D40.0 (NB unsicheren Verhaltens der Prostata) ist auf jeden Fall falsch, weil eine Histologie vorliegt (ist vielleicht auch nur aus der Aufnahmediagnose übernommen worden bzw. bei Entlassung lag die Histo sicher noch nicht vor sondern wurde erst hinterher nachkodiert...).

    Guten Morgen,

    siehe bitte Definition der HD:

    D002c Hauptdiagnose
    Die Hauptdiagnose wird definiert als:
    „Die Diagnose, die nach Analyse als diejenige festgestellt wurde, die hauptsächlich für die Veranlassung des stationären Krankenhausaufenthaltes des Patienten verantwortlich ist.”
    Der Begriff „nach Analyse” bezeichnet die Evaluation der Befunde am Ende des stationären Aufenthaltes, um diejenige Krankheit festzustellen, die hauptsächlich verantwortlich für die Veranlassung des stationären Krankenhausaufenthaltes war. Die dabei evaluierten Befunde können Informationen enthalten, die aus der medizinischen und pflegerischen Anamnese, einer psychiatrischen Untersuchung, Konsultationen von Spezialisten, einer körperlicher Untersuchung, diagnostischen Tests oder Prozeduren, chirurgischen Eingriffen und pathologischen oder radiologischen Untersuchungen gewonnen wurden.

    Nachträglich "bösartig" kodieren, wenn die Histo erst nach E vorliegt ist somit nicht zulässig.

    Hier noch ein älterer Thread:
    Urologen und die Biopsie...
    --
    Gruß

    D. D. Selter

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Hallo Herr Selter,

    da ist wohl eine frühere Diskussion an mir vorbeigegangen. Würden Sie wirklich dafür plädieren (bzw. die DKR so auslegen), daß exakt am Entlassungstag fix und fertig kodiert sein muß, auch wenn der entscheidende Befund (Patho, Mikrobio usw.) erst zwei oder drei Tage später eintrifft?
    Oft ist am E-Tag der Befund ja schon bekannt (zumindest der erstellenden Stelle), er ist bloß noch nicht beim E-Arzt angekommen.
    Gibt es praktische MDK-Erfahrungen damit, daß bei Befunddatum > E-Datum der Befund nicht mehr akzeptiert wird?

    Grüße
    PB

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Herr Brenk,

    eine andere Interpretationsmöglichkeit sehe ich nicht. Das Ende eines stationären Aufenthaltes ist ja nun mal mit dem Entlassungszeitpunkt definiert.
    Was während des stationären Aufenthaltes als Information vorliegt wird kodiert, was ich zu diesem Zeitpunkt noch nicht weiß, kann für diesen Aufenthalt nicht kodiert werden.
    Wird erneut aufgenommen (z.B. weitere operative Maßnahmen bei festgestellter bösartiger Erkrankung), wir die HD entsprechend zugeordnet (Histo liegt ja dann vor).

    Wenn es anders gedacht ist, muss man die DKR entsprechend anpassen.

    Informationen zu MDK-Begutachtungen liegen mir nicht vor.
    --
    Gruß

    D. D. Selter

  • :x Herzgeliebter Herr Selter,

    nie würde ich Ihnen wiedersprechen, aber bei dem zweiten Fall fand sich die C61 (also das Prostata-Carcinom) bei den Nebendiagnosen, die Histo lag beim Abschluss-Kodieren also schon vor. Meine Vermutung (und weil ich natürlich von berufswegen Urologen immer in Schutz nehme...) bezog sich nur darauf, weshalb die C61 bei den ND gelandet war und wie überhaupt die D40 ins Spiel gekommen war.
    Ansonsten haben Sie natürlich recht: ist die Histo nicht da, muss die D40 die HD sein, dann gibt es aber keine C61 als ND.
    Unsere Pathologie war immer unheimlich schnell, wir hatten in der Regel die Histo am 2. Tag nach der Punktion. Da finde ich es aber legitim, die Entlasskodierung (falls der Patient tatsächlich am Tag nach der Punktion entlassen wurde, was sicher eher ungewöhnlich wäre bei so einer Blutung...) bis dahin "aufzuheben", oder??
    Liebe Grüße
    Patricia:jay:
    --
    Patklein

    Patklein

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von patklein3:
    Da finde ich es aber legitim, die Entlasskodierung (falls der Patient tatsächlich am Tag nach der Punktion entlassen wurde, was sicher eher ungewöhnlich wäre bei so einer Blutung...) bis dahin "aufzuheben", oder??

    Guten Morgen,

    das wird wohl gängige Praxis sein.
    Mich stört nur die Formulierung der DKR. Vielleicht ist es ja sogar legitim (besser: die Selbstverwaltung ist sich hier einig) mit der Kodierung zu warten (allerdings gibt es ja auch noch die Übermittlungsfrist von 3 Tagen), dann sollte es aber auch in den DKR so vermerkt werden.
    --
    Gruß

    D. D. Selter