• Wie wird eine Begleitperson richtig verschlüssel

    Liebe DRG-Gemeinde,
    wie sind z.B.Eltern von Kindern im ICD-System richtig zu verschlüsseln. :defman:
    Gibt es dafür eine DRG?
    Vieln Dank im Voraus fü die Infos
    T. Notheisen
    ;D :shock2:

  • Hallo Herr Notheisen,

    wie wäre es mit Z76.3!?

    Eine DRG für die Begleitperson???

    Gruß,


    ToDo

    Freundliche Grüße


    ToDo

    Wir lieben die Menschen, die frisch heraus sagen, was sie denken - falls sie das gleiche denken wie wir.
    (Mark Twain)

  • Danke für die Rasche Antwort,
    tatsächlich haben wir es mit diesm Schlüssel probiert, allerdings ergab das Grouping bei Eingabe von Z76.3 als Hauptdiagnose eine Fehler DRG.
    Was Tun?:chili:

  • Hallo Herr Notheisen,

    aus dem Kassen-Leitfaden Abrechnung 2003:

    SpiK Stand 20.01.2003 Seite 24 von 24
    2.17 Begleitperson
    Die Abrechnung eines zusätzlichen Entgeltes für die medizinisch notwendige Mitaufnahme einer Begleitperson ist unzulässig.

    Daher die Frage von ToDo mit dem Unverständnis in den drei Fragezeichen!

    --
    Freundlichen Gruß vom MDA aus Schorndorf

    [size=12]Freundlichen Gruß vom Schorndorfer MDA.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von Guenter_Konzelmann:
    aus dem Kassen-Leitfaden Abrechnung 2003:

    SpiK Stand 20.01.2003 Seite 24 von 24
    2.17 Begleitperson
    Die Abrechnung eines zusätzlichen Entgeltes für die medizinisch notwendige Mitaufnahme einer Begleitperson ist unzulässig.

    Freundlichen Gruß vom MDA aus Schorndorf


    Hallo,

    nach §17b Abs.1 Satz 4 KHG ist für die med. notwendige Mitaufnahme von Begleitpersonen ein Zuschlag zu den DRG von den Selbstverwaltungspartnern zu vereinbaren.

    Vereinbarungsergebnis: kein Zuschlag?


    Gruß

    E Rembs

  • Hallo Herr Rembs,

    kennen Sie eine Vereinbarung? Haben Sie einen Zuschlag? Ich nicht!
    ToDo auch nicht?

    --
    Freundlichen Gruß vom MDA aus Schorndorf

    [size=12]Freundlichen Gruß vom Schorndorfer MDA.

  • Hallo allerseits,

    kenn´ ich nich´, hab´ ich nich´.

    Im Ernst: Mir ist kein KH bekannt, das einen solchen Zuschlag vereinbart hat. Vielmehr weiß ich von einigen Kliniken mit z.B. pädiatrischer Fachabteilung, dass die Mitaufnahme eines Elternteils im Budget berücksichtigt ist und sich somit bisher im entsprechenden Fachabteilungspflegesatz und jetzt in der Baserate niederschlägt.

    Ungeachtet dessen zielte die Frage von Herrn Notheisen doch wohl eher auf eine DRG als auf ein Zusatzentgelt ab. Und dazu nochmal (ich war bei meiner ersten Antwort nur etwas schreibfaul):

    Die Z76.3 kann niemals die Hauptdiagnosekriterien erfüllen und sie kann auch nicht in eine gültige DRG führen. Wäre ja auch noch schöner, schließlich ist die Begleitperson NICHT krank!

    Gruß,


    ToDo

    Freundliche Grüße


    ToDo

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    (Mark Twain)

  • X( X( also, ich finde ja in ToDo in der Regel einen wunderbaren Wahlverwandten (wollte mal gerade meine humanistische Bildung leuchten lassen....), aber hier sehe ich wirklich einen echten Handlungsbedarf:

    wenn die Begleitpersonen in den Kinder-DRG´s mitkalkuliert sind, dann sehe ich doch als Krankenhaus zu, dass möglichst wenig Begleitpersonen aufgenommen werden. Dann bekomme ich immer die volle DRG, ist doch herrlich (obwohl es natürlich Stimmen gibt, die behaupten, dass die aufgenommenen Eltern eh´ den erheblichen Pflegnotstand der Kinderkliniken auffangen und ohne sie eine adäquate Pflege der Kinder schon lange nicht mehr möglich wäre....).
    Außerdem gibt es (zum Leidwesen der Kinderkliniken (und in Australien meines Wissens nach über einen Zuschlag zu den DRG´s für Kinderabteilungen anders geregelt)) nur wenig DRG´s mit einem "Kinderfallsplit". Also dürfte die Kostenspreizung erheblich sein. Ein differenziert kalkulierter Zuschlag für Begleitpersonen (natürlich nur auf Kosten der Kasssen, wenn med. indiziert, sonst Privatrechnung), von mir aus sogar eine eigene DRG wäre sicher nicht die schlechtetes Regelung. Sicher besser planbar als vor Ort ausgehandelte KH-spezifische Vereinbarungen.

    Herzlichst
    Patricia
    --
    Patklein

    Patklein

  • Hallo Patricia,

    ich bin immer noch gerührt :x .

    Nur leider muss ich dem etwas entgegen halten:

    Nun könnte es doch auch sein, dass ein differenziert kalkulierter Zuschlag, der zu jeder einzelnen DRG bezahlt wird, dazu führt, dass Krankenhäuser sehr viel leichter und häufiger eine medizinische Notwendigkeit zur Mitaufnahme sehen, um eben den pflegerischen Notstand zu mildern. Außerdem gibt es in den meisten Fällen ja bereits eine entsprechende Infrastruktur, deren Nutzung man sich ja dann vergüten lassen kann (Verpflegen müssen sich die Muttis oder Vatis ohnehin selbst), so dass der fallbezogene Zuschlag meines Erachtens nicht unbedingt des Rätsels Lösung darstellt, oder??? (von einer Wahlverwandten dulde ich keinen zweifachen Widerspruch ;D )

    Die Frage ist doch auch, ob man dem Krankenhausarzt nicht einfach vertraut und zutraut, dass er die medizinische Notwendigkeit als Maßstab heranzieht. Und dann würde die Berücksichtigung im Budget als "Mischkalkulation" auch besser in die "pauschale Entgeltlandschaft" passen, oder??? ;D

    Gruß,


    ToDo

    Freundliche Grüße


    ToDo

    Wir lieben die Menschen, die frisch heraus sagen, was sie denken - falls sie das gleiche denken wie wir.
    (Mark Twain)

  • Hallo allerorten,

    ich möchte nochmal auf die angebotene Z76.3(gesunde Begleitperson einer kranken Person) zurückkommen.
    Verschlüsselte Diagnosen beziehen sich doch m.E. immer auf den jeweiligen Pat. und nicht auf dessen Begleitpersonen, oder ?? Würde ja bedeuten, dass das Kind sowohl krank als auch gesund ist. Ãlternative wäre, der gesunden, begleitenden Mutter eine eigene Fall-Nr. und diese Diagnose zuzuordnen, geht natürlich aus den bereits von ToDo geäußerten Gründen auch nicht. Daher finde ich Z76.3 eher verwirrend und habe unseren Pädiatern erklärt, es gäbe keinen passenden Code.:no:
    Ansonsten kann ich Patricia und ToDo nur zustimmen, frage mich allerdings, was passiert, wenn die Budgets nur noch über die DRG´s und nicht mehr auf die herkömmliche Weise berechnet werden ???

    Schönen Abend
    AnMa

    • Offizieller Beitrag

    Guten Abend

    Zitat


    Original von Guenter_Konzelmann:

    kennen Sie eine Vereinbarung?


    Eine entsprechende Vereinbarung der Selbstverwaltungspartner ist mir nicht bekannt.


    Siehe auch Projektbericht 1 Seite 28
    „Gemäß §17b Abs 1 KHG werden vom DRG System nicht erfasst:

    Kosten für die Aufnahme von Begleitpersonen nach §2 Abs.2 Satz2 Nr.3 KHEntgG und §2 Abs.2 Satz Nr. 3 der BPflV, die gem. §17b Abs. 1 KHG über Zuschläge vergütet werden sollen.“


    Bereinigung bei fehlender DRG Relevanz:
    Fallmenge: Begleitpersonen in 0.3% der Datensätze enthalten (Seite 28/29, Projektbericht1)


    Zitat


    Original von ToDo:

    Die Z76.3 kann niemals die Hauptdiagnosekriterien erfüllen und sie kann auch nicht in eine gültige DRG führen. Wäre ja auch noch schöner, schließlich ist die Begleitperson NICHT krank!

    Richtig! Gemäß §17b Abs1 Satz 4 KHG kann keine eigenständige DRG abgebildet werden.


    Gemäß G-DRG Def Handbuch Vers. 1 wäre es 2003 theoretisch !!! möglich gewesen, die Z76.3 als Hauptdiagnose zu setzen, sogar mit Alterssplit, so dass theoretisch eine Begleitperson über 80 Jahre mehr Erlöse erbracht hätte. (DRG Z64A/B)

    Ab 2004 ist die Z76.3 nicht mehr als DRG Hauptdiagnose zulässig.


    Gruß

    E Rembs