Zitat
Original von Joerg-Gust:
Sensibel ja, aber Kompromisse muß man schon machen, denn es muß auch abgerechnet werden und auch heute übertragen wir eine Hauptdiagnose.
Lieber Herr Gust,
das Schöne an DRGs ist ja gerade, dass es außer dem §301 keinen Grund gibt, Diagnosen zu übertragen.
M. E. gibt es auch andere Kontrollmöglichkeiten.
Vorschlag 1:
Der Patient könnte über seinen Aufenthalt z. B. eine Quittung unterschreiben, ganz bürokratisch, mit drei Durchschlägen, wobei die Diagnosegruppe auf der Durchschrift für die Krankenkasse fehlen würde, aber das Original zu den Krankenakten käme. Einen Durchschlag erhält der Patient.
Vorschlag 2:
Der Chefarzt unterschreibt mit jedem Entlassungsbrief die abgerechnete DRG und übernimmt damit die wirtschaftliche und natürlich die fachliche Verantwortung.
mfG
Dr. Bernhard Scholz