Welche Diagnosedaten gelangen zum "Grouping" an die Kr.kasse

  • Sehr geehrter Herr Sommerhäuser,

    Sie zitieren den Kabinettsentwurf zum KHEntgG

    [/quote]

    Hier steht etwas darüber:

    § 21 - KHEntgG (Kabinettsentwurf S. 20)
    Übermittlung und Nutzung von DRG-Daten
    (1) Das Krankenhaus übermittelt auf einem maschinenlesbaren
    Datenträger jeweils zum 31. März für das jeweils vorangegangene Kalenderjahr die Daten nach Absatz 2 an eine von den Vertragsparteien nach § 17b Absatz 2 Satz 1 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes zu benennende Stelle auf Bundesebene (DRG-Datenstelle). Erstmals sind zum 1. Juli 2002 Daten nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe a bis c sowie Nr. 2 Buchstabe a bis f für alle vollstationären und teilstationären Krankenhausfälle des zweiten Halbjahres 2001 zu übermitteln.
    ...
    Die DRG-Datenstelle prüft die Daten auf Plausibilität und übermittelt jeweils bis zum 1. Juli die
    [/quote]


    Dabei lassen Sie meiner Auffassung nach die laufende Abrechnung mit den Krankenkassen ausser Acht. Eine einmalige Übermittlung der Diagnosen und Prozeduren pro Jahr kann unter dem deutschen Kassenmodell nur zu Liquiditätsproblemen bei den Krankenhäusern führen. Dann müsste man (wie zum Beispiel im Kanton Zürich) mit Abschlagszahlungen arbeiten.

    Ich fürchte, dass Ihnen der §301 mit allen Einzelheiten (Drei-Tage-Frist u.ä.) erhalten bleiben wird. Wenn ich es recht erinnere, gibt es auch eine Aussage seitens der Datenschützer zum 301er, die sich nicht dagegen ausgesprochen haben(allerdings kann ich ihn zur Zeit nicht wiederfinden).

    D. Decker

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Frau Decker,

    Das war es wohl auch, was Herr Glocker meinte. Ich muß Ihnen zustimmen: Die Furcht, dass der §301 erhalten bleibt, wird bei mir jetzt wieder größer. :( Vielen Dank - auch an die anderen Diskussionspartner - für die Information.

    Gruß
    B. Sommerhäuser
    Gruß

  • Zitat


    Original von gd:
    Dabei lassen Sie meiner Auffassung nach die laufende Abrechnung mit den Krankenkassen ausser Acht. Eine einmalige Übermittlung der Diagnosen und Prozeduren pro Jahr kann unter dem deutschen Kassenmodell nur zu Liquiditätsproblemen bei den Krankenhäusern führen. Dann müsste man (wie zum Beispiel im Kanton Zürich) mit Abschlagszahlungen arbeiten.

    Willkommen, Frau Decker,

    was meinen Sie zu dem Vorschlag, der Krankenkasse zur laufenden Abrechnung lediglich das Ergebnis des Groupings in Form der Rechnung über den pro DRG festgesetzten Euro-Betrag zukommen zu lassen ohne Diagnosen, ohne Prozeduren, selbst die DRG erführe nur der MDK auf Antrag?

    Was spricht dagegen?

    Dafür spräche eine große Arbeitsersparnis auf Seiten der Krankenkassen und der Datenschutz.

    Der Druck, ein funktionierendes DRG-System aufzubauen, würde ebenfalls steigen.

    Ein Refinement des Systems könnte anonym auf Grundlage aller gesammelten Daten an einer neutralen Stelle selbstverständlich trotzdem erfolgen.

    Die Controlling-Möglichkeiten anhand der anonymisierten Daten wären m. E. trotz fehlendem Patientenbezug um ein Vielfaches höher als gegenwärtig durch Einzelfallprüfungen. Denken Sie nur einmal an ein perioden- und krankenhausbezogenes Benchmarking der Casemixdaten hinsichtlich Verweildauern und an die Kostentransparenz bei Teilnahme einer hinreichenden Zahl von Krankenhäusern am Kalkulationsverfahren.

    Und bzgl. Datenschutzbeauftragten, meinten Sie wahrscheinlich nicht Folgendes:

    http://www.bfd.bund.de/aktuelles/pm19991124.html

    ?(
    Aber da gibt es ja ein Adenauer-Zitat ("Was kümmert mich mein Geschwätz von vorgestern...")
    :sleep:
    Mit freundlichen Grüßen

    B. Scholz

    [center] Bernhard Scholz [/center]

  • Zitat


    Original von Joerg-Gust:
    Meines Erachtens können wir alles in die EDV des KH eingeben und erfassen, wir müssen nur die Daten die raus gehen - entweder direkt per § 301 oder gebündelt an eine Zwischenstation - entsprechend filtern, d.h. Diagnosen/Daten die uns zu sensibel erscheinen zurückhalten. Schwierig wird es nur, wenn diese Daten auch Einfluß auf das finanzielle Ergebnis haben, dann sind wir in der Zwickmühle. Gibt es davon viele ???

    ...sind nicht alle Diagnosedaten sensible Daten ?

    irritierte Grüsse

    Christoph Hirschberg

  • :dance1: :dance1: :dance1:
    Kleine Zwischenbemerkung: 4 User um 23 Uhr on board!!!!!!!!!!
    Müssen DRG´s schön sein............. :rolleyes: :D !:)
    Patricia
    --
    Patricia Klein

    Patricia Klein

  • Original Scholz:
    "was meinen Sie zu dem Vorschlag, der Krankenkasse zur laufenden Abrechnung lediglich das Ergebnis des Groupings in Form der Rechnung über den pro DRG festgesetzten Euro-Betrag zukommen zu lassen ohne Diagnosen, ohne Prozeduren, selbst die DRG erführe nur der MDK auf Antrag?

    Was spricht dagegen?"

    Guten Morgen Herr Scholz,
    bei allem Respekt halte ich es für illusorisch, nur noch den Rechnungsbetrag zu übermitteln. Rechnung über Betrag X € für Leistung ?. Die Kasse müsste ja zwangsläufig jeden Fall prüfen lassen. Und hinsichtlich des Datenschutzes reicht mein "Feindbild" denn doch nicht so weit. Eine Abrechnung mit einer Unbekannten und zusätzlicher Clearingstelle (MDK) die Kosten würden weiter explodieren. Da schließe ich mich mehr der Forderung nach sensiblen Datenumgang an, übermitteln nur was unbedingt nötig, gesetzliche Beschneidung der Datenverwendung für "Fremdzwecke" die über die Entgeldermittlung hinausgehen.

    Thüringen noch ohne Schnee, 0.3 °C:bounce:
    --
    Joris Schikowski
    MC KKH Bad Salzungen

    [ Dieser Beitrag wurde von J-Schikowski am 13.12.2001 editiert. ]

    :augenroll: Joris Schikowski
    MC Klinikum Bad Salzungen
    Vors. RV MD der DGfM e.V.

  • Zitat


    Original von J-Schikowski:
    ... Rechnung über Betrag X € für Leistung ?. Die Kasse müsste ja zwangsläufig jeden Fall prüfen lassen.

    Hallo Herr Schikowski,
    das hat doch nichts mit Feindbild zu tun. Ich denke da eher an volkswirtschaftlichen Aufwand und Effizienz.
    Wer A sagt, sollte auch B sagen.
    Schreibt nun der Arzt die Rechnung oder nicht?
    Funktioniert ein Grouper nach nachvollziehbaren Regeln oder nicht?
    mfG
    B. Scholz

    [center] Bernhard Scholz [/center]

  • Hallo Herr Scholz,
    ich bin mir bewußt, der Vergelich hinkt:
    aber meiner Werkstatt würde ich ohne Einzeldiagnosen auch nicht für die DRG "Behebung eines schweren Motorschadens" einen Festbetrag zahlen.
    MfG
    --
    Joris Schikowski
    MC KKH Bad Salzungen

    :augenroll: Joris Schikowski
    MC Klinikum Bad Salzungen
    Vors. RV MD der DGfM e.V.

  • Zitat


    Original von J-Schikowski:
    Hallo Herr Scholz,
    ich bin mir bewußt, der Vergelich hinkt:
    aber meiner Werkstatt würde ich ohne Einzeldiagnosen auch nicht für die DRG "Behebung eines schweren Motorschadens" einen Festbetrag


    :D Der Vergleich hinkt insofern, als dass die DRG vermutlich "Motorschaden mit schwersten KK" hieße! Die Behebung ist ja nicht automatisch Bestandteil des Vertrages.

    Grüße
    C.Lehmann:))

    Viele Grüße
    C.Lehmann

  • Guten Morgen,

    [/quote]
    was meinen Sie zu dem Vorschlag, der Krankenkasse zur laufenden Abrechnung lediglich das Ergebnis des Groupings in Form der Rechnung über den pro DRG festgesetzten Euro-Betrag zukommen zu lassen ohne Diagnosen, ohne Prozeduren, selbst die DRG erführe nur der MDK auf Antrag?

    Was spricht dagegen?
    [/quote]

    Dagegen spricht lediglich der §301: "Die nach § 108 zugelassenen Krankenhäuser sind verpflichtet, den Krankenkassen bei Krankenhausbehandlung folgende Angaben maschinenlesbar zu übermitteln: ...
    7. den Tag, die Uhrzeit und den Grund der Entlassung oder der Verlegung, bei externer Verlegung das Institutionskennzeichen der aufnehmenden Institution, bei Entlassung oder Verlegung die für die Krankenhausbehandlung maßgebliche Hauptdiagnose und die Nebendiagnosen, ...")

    Die Wahrscheinlichkeit, dass dieser Paragraphen aus dem Gebrauch genommen und damit den Kassen ein Grossteil ihrer Zugriffsrechte auf Versichertendaten entzogen wird, halte ich für ausgesprochen gering. So schwierig er auch in der Realität für die Krankenhäuser ist, hat
    er doch seine Daseinsberechtigung (neben der meines Erachtens unbedingt erforderlichen Transparenz auch für zum Beispiel Diseasemanagement oder anderes).

    Natürlich wäre es schön, einfach sagen zu können: "Wir haben die DRG XYZ ermittelt, bitte, liebe Kasse, zahle." Wäre ich dann aber Kassenvertreter, dann würde ich wirklich jeden Einzelfall überprüfen wollen. Damit würde aber weder hinsichtlich Arbeitsersparnis noch Datenschutz verbessert.

    Davon, dass mit den anonymisierten Daten ein sehr effektives Benchmarking betrieben werden kann, gehe ich aus und würde es als vorbereitetes Krankenhasu sogar befürworten (glaube ich).

    Danke für den Verweis auf den Datenschutzbeauftragten, aber nein, das war es nicht. Wenn ich es wiederfinde, gebe ich Bescheid.

    Mit verhageltem Gruss aus Zürich
    D. Decker

    [ Dieser Beitrag wurde von gd am 13.12.2001 editiert. ]

  • Zitat


    Original von C-Hirschberg:

    ...sind nicht alle Diagnosedaten sensible Daten ?

    irritierte Grüsse

    Christoph Hirschberg

    Hallo !
    Sensibel ja, aber Kompromisse muß man schon machen, denn es muß auch abgerechnet werden und auch heute übertragen wir eine Hauptdiagnose. Daher meinte ich ja "zu sensibel". Wie denken Sie denn über die geplante Krankenkassen-Chipkarte, wenn auch noch alle Medikamente, Diagnosen und Behandlungen schön fein säuberlich aufgelistet werden und dann schön einfach auslesbar sind? Ich glaube, daß der Datenschutz bald nur noch rudimetär vorhanden ist, und daher sollten wir an der Quelle sitzend die Daten filtern, damit sie nicht in falsche Hände gelangen, soweit das möglich ist. Natürlich wäre es schön, auf Knopfdruck die Dauermedikation des Patienten zu sehen bevor man sich ewig damit anamnestisch aufhält - aber was für einen Preis bezahlen wir dafür ? Natürlich kann man damit argumentieren, dass die Kasse diese Daten durch verschiedene Kanäle sowieso bekommt (die Behandlungen über die Abrechnung, die Medikamente über die Apotheke usw) - und wir Ärzte bekommen die meisten Infos auch anamnestisch raus. Aber ist das das selbe ? Ich meine nicht !

    Grüße aus dem kalten aber sonnigen Witten


    --
    Jörg Gust
    (Med. Controller Marien-Hospital Witten)

    Jörg Gust
    (orth. Assistenzarzt, Ex-Med.Controller)