Fallzusammenführung gem. KFPV 2004

  • Hallo Forum,

    als Optionshaus welches seit 01.01.2004 noch keine DRGs (auf Wunsch der Kassen!) abrechnet, stellt sich für mich folgende Frage(n):

    1. Führt eine unterjährige Anwendung der KFPV 2004 zu Problmen im Hinblick auf die Abrechnung. Ich denke hier insbesondere an die Fallzusammenführungen etc. Pat. wird unmittelbar nach dem Startdatum der DRG-Abrechnung erneut stationär aufgenommen und wäre eigentlich gem. KFPV als Wiederaufnahme zu werten. Dies wird den Kassen sicherlich nicht schmecken, weil sie in solchen Fällen mehr bezahlen müssen.

    2. Eine Anwendung der KFPV ist erst ab Abrechnungsstart möglich, wie kann eine vollständige aussagekräftige Jahresauswertung erfolgen, wenn die ersten Monate tagesgleiche Pflegesätze abgerechnet werden?Sollte man im "Hintergrund" eine DRG-Abrechnung gem. KFPV durchführen?

    3. Sollte eine Umwandlung der Fälle 2003 analog KFPV 2003 erfolgen? Werden dies die Kassen ggf. sogar verlangen? Sind wir dazu verpflichtet dies in den Verhandlungen vorzulegen? Eine Grundlage ist mit nicht bekannt? oder

    Gruss
    KM

  • Hallo "KM",

    zu 1: Eine Fallzusammenführung kommt meiner Ansicht nach nicht in Frage. Da der "erste" Fall nach BPflV abgerechnet wird hat er auch keine oGVD - demnach auch kein Kriterium für eine Zusammenführung.

    zu 2: Es ist wohl erforderlich, die Daten fürs Gesamtjahr zu groupen, um einen aussagefähigen Datensatz zu erhalten. Entweder das eigene KIS erlaubt es, doppelgleisig zu fahren oder man groupt die Daten halt extern. Zumindest von SBG, sicherlich auch von anderen Anbietern, wird auch ein Tool angeboten, das die Fallzusammenführung bei Wiederaufnahme durchspielen kann.

    zu 3: Davon würde ich ausgehen, daß die Kassen für 2003 gegroupte Daten sehen wollen. Es muß ja das E1-Formular gefüllt werden, und dafür sind DRGs erforderlich.

    Schöne Grüße
    PB