Hallo Forum,
als Optionshaus welches seit 01.01.2004 noch keine DRGs (auf Wunsch der Kassen!) abrechnet, stellt sich für mich folgende Frage(n):
1. Führt eine unterjährige Anwendung der KFPV 2004 zu Problmen im Hinblick auf die Abrechnung. Ich denke hier insbesondere an die Fallzusammenführungen etc. Pat. wird unmittelbar nach dem Startdatum der DRG-Abrechnung erneut stationär aufgenommen und wäre eigentlich gem. KFPV als Wiederaufnahme zu werten. Dies wird den Kassen sicherlich nicht schmecken, weil sie in solchen Fällen mehr bezahlen müssen.
2. Eine Anwendung der KFPV ist erst ab Abrechnungsstart möglich, wie kann eine vollständige aussagekräftige Jahresauswertung erfolgen, wenn die ersten Monate tagesgleiche Pflegesätze abgerechnet werden?Sollte man im "Hintergrund" eine DRG-Abrechnung gem. KFPV durchführen?
3. Sollte eine Umwandlung der Fälle 2003 analog KFPV 2003 erfolgen? Werden dies die Kassen ggf. sogar verlangen? Sind wir dazu verpflichtet dies in den Verhandlungen vorzulegen? Eine Grundlage ist mit nicht bekannt? oder
Gruss
KM