Problem mit Zweitcarcinom

  • :rolleyes:
    Liebe Mitstreiter!
    Codierproblem: Pat.hatte im letzten Jahr ein Corpus-Ca mit Lebermetastasen, es folgte Op und Chemo. Jetzt hat die Dame auch noch ein Mamma-Ca, bisher Ablatio, Chemo folgt.
    HD: C50.8 (Mamma-Ca)
    ND: Z85.4 (bösartige Neubildung in der Eigenanamnese)
    C78.7 (sek. bösart.. die Lebermetastasen eben)

    Fehlerwarnung unseres Groupers: W621 DKR O209.a
    "Bei Auftreten von Metastasen nach Entf. des Primär-Tu sind die Metastasen als HD und der Primär-Tu als ND anzugeben. Ein Kode aus Z 85*ist nicht zuzuweisen"
    Wie mache ich ihm klar, daß die Lebermetastasen schon vom ersten Ca bestanden? Jetzige HD muß ja das Mamma-Ca sein!
    Außerdem "darf der Code Z85.4 nur verwendet werden, wenn die Behandlung des Malignoms endgültig abgeschlossen ist"
    Das ist sie doch - jetzt ist's ein Zweit-Carcinom!
    Vielleicht die Metastasen einfach weglassen...?
    Wer weiß Rat?
    Grüße von Maja aus dem kalten BaWü!

  • Liebe Maja,

    ihre Kodierung ist m.E. richtig.
    Sie behandeln ja das MC mit OP und die Lebermetastasen mit Chemo also sind es zwei mögliche HD und sie entscheiden welches die relevantere ist.

    Anders wäre es wenn sie in einem zweiten aufenthalt die Lebermets mit chemo therapieren und die OP schon früher war, dann wären die Lebermets die HD und das MC die ND.

    Die Warnung ist keine Warnung des Groupers, sondern ein Hinweis ihres KIS/der Grouper-Umgebung und soll sie wohl auf die Fallstricke der Kodierung hinweisen. Meistens sind eben die Metastasen die Indikation zur Therapie und nich der Primärtumor, ebenso mit dem Tumoreigenanamnesekode, ein sicherlich guter Hinweis, in ihrem Spezialfall aber genau daneben.

    Vertrauen sie ihren Kodierkünsten und ignorierern sie die Warnung der Maschine

    Gruß
    S.Glocker


    8o ich muss mich korrigieren - ich hatte es so gelesen, dass die Lebermetastasen des MammaCA - chemotherapiert werde. In dem Fall CorpusCA-Lebermetastasen und später MammaCA hat Herr Hollerbach recht.

  • Sie haben in dieser Situation zwei aktuelle Tumoren:

    - das Mamma-Ca (C50.8) ist der Aufnahmegrund und damit die Hauptdiagnose.

    - die Lebermetastasen (C78.7) eines Corpus-Ca sind Nebendiagnose, wenn sie während des stationären Aufenthaltes mitbehandelt werden, also der Nebendiagnosendefinition genügen - dann sollte allerdings auch der "alte" Primärtumor noch als Nebendiagnose (C54.?) kodiert werden.

    Z85.4 dürfen Sie nur dann als Nebendiagnose zuweisen, wenn die Behandlung eines spezifischen Malignoms "endgültig abgeschlossen" ist, d.h. die Patientin nach normalem menschlichen Ermessen als geheilt betrachtet werden kann. Das ist bei Vorliegen einer Metastase natürlich nicht der Fall - und genau deswegen "meckert die Maschine". Lesen Sie sich hierzu doch noch mal die Regel 0209a in den DKR durch.

    Mit freundlichen Grüßen,

    Markus Hollerbach

  • :look:
    Vielen Dank!
    Die Stellungnahme von Herrn Hollerbach wäre mir auch am liebsten gewesen, bes. wg der "Kodierkünste"...!
    Aber .. die Lebermetastasen wurden ja eigentlich jetzt nicht therapiert, sieht man von Sono-Kontrolle mal ab. Die Z 85.4 muß ich wohl weglassen, da die Metastasen vorhanden sind. Geheilt ist die Pat.somit auch nach abgeschlossener Chemo wohl nicht. Das Corpus-Ca wurde jetzt aber auch nicht mehr behandelt. Also - alles weglassen?
    Fakultativ könnten die Lebermetastasen aber auch vom damals noch okkulten Mamma-Ca sein, eine Biopsie haben wir aber nicht!
    Ich werde einfach bei C50.8 (HD) und C78.7(ND) bleiben, das Corpus-Ca in der Anamnese war jetzt ja nicht relevant. Mal sehen, was dann kommt! (Bin im Moment zu Hause ohne "Grouper")
    Vielleicht bis morgen!
    Maja