§115b-Anlage 2 Vordruck

  • Hallo Forum,

    hat schon irgendjemand einen strukturierten Bogen zur Evaluation von Patienten entworfen, der auf der Ebene der Ambulanzen Anwendung finden könnte, um Dokumentation sicherzustellen? Will meinen: einen Bogen, auf dem die Ausnahmen der Anlage 2 zum § 115b abgearbeitet werden können, damit die - ausnahmsweise - stationäre Behandlung auch gerechtfertigt bleibt?

    Gruß aus DU
    Dr. med. Andreas Sander
    Evangelisches und Johanniter
    Klinikum Niederrhein

  • Hallo Herr Sander,
    die Anlage 2 ist doch fast wörtlich aus den AEP-Kriterien abgeschrieben. Wir haben daher ein einheitliches Formular für alle Patienten eingeführt, egal ob §115b oder nicht. Wenn Sie möchten, mail ich es Ihnen zu.
    Allerdings sehe ich auch die Zweischneidigkeit dieser Dokumentation; ich möchte hier nicht alles wiederholen, was bereits in anderen Threads,z.B. http://dedi694.your-server.de/mydrgj/apboard/thread.php?id=2126 gesagt wurde, nur so viel:

    Zitat


    „Der konkret in das Behandlungsgeschehen eingebundene Arzt würde im Falle einer unreflektierten Orientierung an den AEP-Kriterien ein ganz erhebliches haftungsrechtliches Risiko eingehen.“

    Rochell /Meister
    Das Krankenhaus 2/2001 S. 106

    Die DKG hat unter http://www.dkgev.de/1_med/RS-360-03_Pruefkriterien.htm die Einschränkungen zusammengestellt und nimmt auch Stellung zur Verknüpfung AEP - §115b.

    Schönen Gruß, P. Leonhardt

    Dr. Peter Leonhardt
    Neurologe
    Arzt für Med. Informatik
    Med. Controlling


    I'd rather have a full bottle in front of me than a full frontal lobotomy

  • Hallo Herr Leonhardt,

    herzlichen Dank für Ihr Angebot, auf das ich gerne zurückgreifen möchte, und für die Hinweise, wobei mir

    „Der konkret in das Behandlungsgeschehen eingebundene Arzt würde im Falle einer unreflektierten Orientierung an den AEP-Kriterien ein ganz erhebliches haftungsrechtliches Risiko eingehen.“

    Rochell /Meister
    Das Krankenhaus 2/2001 S. 106

    schon ein wenig das Grauen in den Nacken treibt. Bei dem ganzen Schlamassel, dem sich die KH-Ärzte derzeit ausgesetzt sehen, sind solche Äußerungen eher nur geeignet, die Verwirrung zu vergrößern.

    Meine Frage nach der strukturierten Evaluation zielt auf die Notwendigkeit ab, den Kollegen vor Ort einen vernünftigen Maßstab an die Hand zu geben, um nicht gedanklich jeden Tag zwischen Haftungsrecht und Fehlbelegungsangst herumzugondeln. Schließlich raubt so etwas Kräfte, die im Rahmen der eigentlichen Aufgabe womöglich fehlen.
    --
    Gruß aus DU

    Dr. med. Andreas Sander
    Stabsstelle MedCo/QM
    Evangelisches und Johanniter Klinikum DU/DIN/OB gGmbH

    Gruß aus DU
    Dr. med. Andreas Sander
    Evangelisches und Johanniter
    Klinikum Niederrhein

  • Hallo Herr Floeser,
    dieser Bogen wurde von der Arbeitsgemeinschaft der RLP Medizincontroller in der Krankenhausgesellschaft Rheinland-Pfalz erarbeitet und ist meines Wissens noch nicht offiziell verabschiedet.
    Es stehen wohl noch rechtliche Überprüfungen an.
    Gerade gestern haben Herr Mohr(Rechtsanwalt und Vorsitzender der KGRLP) und Herr Wermter(Assessor in der KGRLP) zu diesem Thema bei uns eine Inhouse Schulung gehalten.
    Ich persönlich finde den Bogen auch sehr gut.

    Ein bundeseinheitlicher Standard würde Sinn machen.
    --
    Kurt Mies

    Kurt Mies

  • Hallo, Herr Mies!

    Auch wenn die Überprüfung noch ansteht, finde ich den frühzeitigen Einsatz sinnvoll. Änderungen kann man nachträglich immer noch einfügen.
    Lediglich der letzte Absatz "Ich lehne einen ambulanten Eingriff ab" ist in meinen Augen nicht gerade glücklich.
    Denn selbst bei Ablehnung wird sich der Kostenträger nicht erfreut zeigen, die stationäre Behandlung zu bezahlen ...

    Gruss nach Trier
    T. Flöser

    T. Flöser

  • Hallo Herr Flöser,
    danke für Ihr Feedback. Ich bin zwar bei den BB (Barmherzigen-Brüdern) sitze aber in Montabaur (der einzige ICE Bahnhof mit direktem Autobahnanschluß) äääääähm zum Thema:
    Sie haben Recht, wir verwenden den Bogen teilweise auch. Ein MDK in der Region hat ein neues Formular entworfen und fragt in einer 2. Nachforderung die Kriterien (G-AEP) Kriterien ab. Ich werde nächste Woche meinen neuen Scanner einweihen und das Anfrageformular hier einstellen. Das gibt sicher reichlich Diskusionsstoff. Von Herrn Mohr und Herrn Wermter( siehe post oben) hörte ich, das das G-AEP Verfahren unterschriftsreif durch GKV und DKG ist.
    Damit wären dann die Überprüfungskriterien nach G-AEP in Kraft.

    Bis dahin liebe AEP `ler
    :bounce: :bounce: :bounce:
    --
    Kurt Mies

    Kurt Mies

  • Hallo AEP`ler
    Hier das neue Formular des MDK

    Wie sehen Sie diese Fragen?
    Werden Sie diese Fragen beantwortenß

    Allen ein erholsames Wochenende

    --
    Kurt Mies

    Kurt Mies

  • Hallo Herr Mies,

    herzlichen Dank für den Bogen - allerdings sind die darauf aufgeführten Fragen diejenigen, mit denen wir uns im Prinzip inhaltlich schon seit längerem herumschlagen (auch wenn nicht explizit "115" in den Anschreiben stand). Ich fürchte, daß man dem MDK gegenüber keine Informationen zurückhalten kann - und auch nicht sollte. Es spricht vielmehr viel dafür, "präemptiv" mit der Problematik umzugehen und eine standardisierte und strukturierte Dokumentation der Aufnahmeentscheidung umzusetzen.
    --
    Gruß aus DU

    Dr. med. Andreas Sander
    Stabsstelle MedCo/QM
    Evangelisches und Johanniter Klinikum DU/DIN/OB gGmbH

    Gruß aus DU
    Dr. med. Andreas Sander
    Evangelisches und Johanniter
    Klinikum Niederrhein

  • Hallo, Herr Mies!

    Bin wie Kollege Sander der Meinung, dass wir verpflichtet sind, diese Fragen zu beantworten.
    Ich sehe auch keinen Unterschied in der Wertigkeit der vorgeschlagenen Dokumentationsbögen wie oben angesprochen und der Beantwortung der MDK-Fragen in Ihrem Anhang.

    Gruss aus
    Landstuhl (sonnig, kühl, heute schon wieder Notarztdienst....)

    T. Flöser

  • Hallo die Herren Sander und Flöser,
    ich schließe mich Ihrer Meinung an, das der MDK ein Anrecht auf die Informationen zu den Tatbeständen nach §115 hat.
    Dies bestätigte mir auch heute Herr Justitiar Jörg Meister von der NWKG.
    Ich hörte, das der Vetrag zu den G-AEP Kriterien am 01.03.2004 in Kraft treten könne, wenn noch eine Fußnote auf Wunsch eines Kassenverbandes ergänzt wird.
    Dann prüfen wir die * Leistungen des §115 ers mit den Tatbeständen ab und die Nichtsternleistungen prüfen wir dann mit den G-AEP Kriterien nach § 17 c als Stichprobenhafte Fehlbelegungen ab.
    Also macht es doch Sinn unseren Dokumentationsbogen zur Beweissicherung nach Tatbeständen Kriterien und AEP Kriterien auf einen gemeinsamen Bogen zu bringen. Schließlich gibts da viele Gemeinsamkeiten.

    Wie sollen wir auch den Kollegen vor Ort den Unterschied von Tatbeständen und AEP Kriterien erklären.

    --
    Kurt Mies

    Kurt Mies