Mettalentfernung ambulant?

  • Hallo zusammen!!!

    Wir hatten einen Patienten zur Entfernung von Osteosynthesematerial, aufgrund einer Fraktur sonstiger Teile des Unterschenkels vor 1 Jahr.

    Der Patient lag 2 Blegungstage. Am 1 Tag wurde die Platte entfernt. Nun fragt die Kasse nach, ob der Patient nicht schon am 2 Belegungstag hätte entlassen werden können. Natürlich wegen Abschlag!

    Die Kasse schlägt vor, dass der 2 B.Tag hätte ambulant duchgeführt werden können.

    Wie soll ich argumentieren?


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  • Hallo Vida,

    von außen kann man Ihnen kaum etwas raten, schauen Sie in die Krankengeschichte und überlegen, ob ein Einspruch sinnvoll ist, wenn ja, veranlassen Sie die KK den MDK einzuschalten und begründen dem MDK, sofern er sich einschaltet, warum der 2. Tag nötig war.

    Mit freundlichen Grüßen
    Thomas Winter
    Berlin

  • Hallo Vida,

    achten Sie dabei z.B. auf ASA und andere Gründe, die für eine Aufnahme vor dem OP-Tag sprechen.
    --
    Freundlichen Gruß vom MDA aus Schorndorf

    [size=12]Freundlichen Gruß vom Schorndorfer MDA.

  • Schönen guten Tag allerseits!

    Rechnungskürzungen durch die Krankenkasse würde ich nur hinnehmen, wenn ganz offensichtlich ist, dass ich keine Chance hätte, den Fall zu begründen.

    Natürlich kann bei Metallentfernungen bei jungen gesunden Menschen der MDK immer sagen, dass dies auch ambulant durchführbar gewesen wäre. Bei MEs an großen Knochen halte ich dies aber nicht immer für korrekt, schließlich liegt ggf. eine Redondrainage dirket am Knochen, Pat hat Schmerzen oder darf noch nicht gleich voll belasten o.ä.

    Soviel ich weiß, sind MEs an großen Knochen auch im Katatlog für ambulante Leistungen nicht mit einem Sternchen gekennzeichnet, also auch nicht in der Regel ambulant zu erbringen.

    Nach der Rechtsprechung entscheidet der Krankenhausarzt über die Notwendigkeit einer stationären Behandlung. Diese kann nur bezweifelt werden, wenn sie sich aus Sicht des Krankenhausarztes (ex ante) als nicht vertretbar herausstellt. Das ist etwas anderes, als die vom MDK häufig gebrauchte Fomulierung "nicht zwingend erforderlich".

    Warum die Krankenkasse (der Krankenkassenmitarbeiter!)ohne ärztlichen Sachverstand und vor allem ohne Kenntnis des Patienten bei einer Behandlung, deren bundesweit kalkulierte mittlere (geometrisch) Verweildauer z.B. 3 Belegungstage beträgt, zu der Ansicht kommt, dass in diesem Fall 1 Belegungstag ausreichend sei, ist auch nicht nachzuvollziehen. Hier würde ich der Krankenkasse deutlich sagen, dass ich wirtschaftliche Gründe vermuten muss.

    Soweit die Theorie! Praktisch hieße das natürlich, die Sache bis zum Sozialgericht durchzuziehen. Obwohl ich das in geeigneten Fällen für notwendig halte, ist leider eben nicht jeder Fall geeignet dazu, so dass hier evtl. doch eine Kompromisslösung eingegangen werden müsste.

    Schönen Tag noch,
    --
    [center]Reinhard Schaffert

    Medizincontroller
    [f1]Facharzt für Chirurgie
    Krankenhausbetriebswirt(VWA)[/f1]
    Kliniken des Wetteraukreises[/center]