Hallo zusammen!!!
Wir hatten einen Patienten zur Entfernung von Osteosynthesematerial, aufgrund einer Fraktur sonstiger Teile des Unterschenkels vor 1 Jahr.
Der Patient lag 2 Blegungstage. Am 1 Tag wurde die Platte entfernt. Nun fragt die Kasse nach, ob der Patient nicht schon am 2 Belegungstag hätte entlassen werden können. Natürlich wegen Abschlag!
Die Kasse schlägt vor, dass der 2 B.Tag hätte ambulant duchgeführt werden können.
Wie soll ich argumentieren?