Hallo, Kollegen,
mir liegt folgende Fallkonstellation vor:
1)Aufnahme zur vorstationären Behandlung zwecks Vorbereitung einer Darm-OP
2)wenige Tage später Aufnahme zur vollstationären Krankenhausbehandlung zur Darm-OP
folglich kann die vorstationäre Behandlung nicht neben der DRG-Fallpauschale berechnet werden
3)wenige Tage nach der Entlassung aus dem KH wird der Patient wegen Blutungen erneut vorstationär behandlet. Eine anschliessende stationäre Behandlung folgt nicht.
Meine Frage: Wie würdet ihr mit der erneuten vorstationären Behandlung umgehen ?
a) Handelt es sich um eine Wiederaufnahme in der oberen Grenzverweildauer und ist somit abgegolten ?
Der § 8 KHEntG bezieht sich nur auf Wiederaufnahmen, wenn bereits eine DRG-FP berechnet wurde und eine weitere DRG-FP innerhalb der oberen Grenzverweildauer berechnet werden soll.
b)Ist die vorstationäre Behandlung als neuer Fall zu betrachten und daher abrechnungsfähig ?
c)Könnte man die eingereichte Rechnung auch als nachstationäre Behandlung bewerten, die dann mit der DRG-FP abgegolten ist, weil die Summe aus den stat. Belegungstagen und die Tage dervorstat. Behandlung die obere Grenzverweildauer nicht übersteigen ?
Viele Grüße !
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