Codierung Thrombose nach Gibsverband

  • Hallo,

    wie würden Sie eine tiefe Beinvenenthrombose nach, mit Unterschenkelgips behandelter Weber-A-Fraktur verschlüsseln...

    Die Thrombose ist klar, nur welcher T-Code oder noch ein Z dazu...finde das nicht vernüftig abgebildet, obwohl sowas ja nicht gerade selten ist...

    Gruß

    Thomas Lückert

    Thomas Lückert
    Stabsstelle Medizincontrolling
    Unfallkrankenhaus Berlin

  • Hallo Herr Lueckert,

    ich denke, Sie haben je nach Hergang mehrere Möglichkeiten.

    Ich entnehme Ihren Ausführungen, dass die Fraktur konservativ behandelt wurde.

    Es ist also zu entscheiden, ob die Thrombose eine Frühkomplikation nach Verletzung, eine Komplikation unter dem Gipsverband oder eine Erkrankung sui generis sein kann.

    Eine Spätfolge kommt nicht in Frage, da die Erstbehandlung ja noch läuft.

    Zur S82.5 (die Fraktur ist noch nicht verheilt) kommt also:

    Die Frühkomplikation nach Verletzung wäre mit T79.8 + I80.2 zu codieren.
    Die Komplikation unter dem Gips wäre mit T88.8 + I80.2 oder I97.8 zu codieren.
    Hier kämen auch alle drei Codes in Frage, da jeder der beiden „I“-Codes die Hälfte der
    Information verschluckt oder Sie codieren beide „I“-Codes dann vergessen Sie aber zu
    unterscheiden, ob es sich um eine Komplikation oder nur um eine Erkrankung nach
    medizinischen Maßnahmen handelte. Vermutlich ist alles drei am besten.
    Die Erkrankung sui generis wäre dann nur die I80.2, wobei zu diskutieren wäre, ob man die I97.8 nicht noch dazunehmen kann.

    Am wahrscheinlichsten dürfte die Komplikation unter dem Gips sein.

    Man hat es mit der ICD oft nicht leicht; insbesondere dann nicht, wenn man mit der I97.8 spielt, denn dann kommt man in die Verlegenheit, die T93.2 oder M96.8 genauso ins Kalkül ziehen zu müssen.

    Vielleicht sollte man eine klare Grenze ziehen und die Codes I97.8, M96.8, T93.2 und die anderen Folgezustandcodes bei Komplikationen (schließlich gibt es Sofort-, Früh- und Spätkomplikationen) erst dann ins zusätzliche Kalkül ziehen, wenn die Erstbehandlung schon einmal abgeschlossen war. Daher kämen diese Codes in diesem Fall nicht zum Tragen. Es gibt hier Unverträglichkeiten bzw. Überschneidungen mit den DKR 19.12 und 19.19, da die Codes außerhalb T80-88 nicht nur Komplikationen erfassen, sondern auch Folgezustände im Sinne von Neuerkrankungen nach medizinischen Maßnahmen, wenn die Ursprungserkrankung z.B. keine Verletzung war.

    Wägt man alles gegeneinander ab, ist vielleicht die T88.8 + T80.2 die am wenigsten falsche Alternative, obwohl ein gewissen Unwohlsein bleibt.


    Mit freundlichen Grüßen
    Thomas Winter
    Berlin

  • Danke für die schnelle Antwort, werdens wohl so machen, aber wegen dem Unwohlsein, hab ich ja ins Forum gestellt...

    Und ausserdem wieder ein Punkt mehr bei unseren Verbesserungsvorschlägen fürs INEK,.....

    Gruß

    Thomas Lückert
    --
    Thomas Lückert
    Medizincontrolling
    Johanniter-Krankenhaus im Fläming

    Thomas Lückert
    Stabsstelle Medizincontrolling
    Unfallkrankenhaus Berlin

  • Hallo Herr Lueckert,

    oh, hier hat der Tippfehlerteufel zugeschlagen, ich meine natürlich als am wenigsten falsche Alternative T88.8 und I80.2. Aber das werden Sie sicherlich erkannt haben.


    Alles Gute weiterhin.

    Mit freundlichen Grüßen

    Thomas Winter
    Berlin