• Lieber Herr Selter,

    liege ich in Analogie zu Ihren Ausführung richtig wenn ich bei folgender Sachlage " Patient wir wegen lokaler Schwellung im Gesicht mit Phlegmone unter der Aufnahmediagnose L03.2 aufgenommen umgehend operiert. Intraop findet sich als Ursache der Entzündung ein abszediertes Atherom.

    Enlassungsdiagnosen:
    HD L72.1 Atherom der Wange
    ND L03.2 Gesichtsphlegmone

    Ist dies so in Ordnung?
    Gruß
    Michael

  • Hallo alle Miteinander,

    man sieht, es gibt unterschiedliche Meinungen und die wird es in der Medizin immer geben.

    Nach all der Richtliniendiskussion sollte man ärztlichen Sachverstand nicht außer Acht lassen. Jede Infektion hat eine Inkubationszeit. Wenn ein Patient innerhalb der Inkubationszeit unter einer blanden bereits existierenden Diagnose – hier Harnwegsinfekt – aufgenommen wird, die richtige sich aus den Prodromi heraus aber erst während des Aufenthaltes herausschält, ist die richtige Diagnose die HD. Das Beispiel mit der Angina Pectoris ist hier nicht glücklich gewählt, wenn das Beispiel dazu verwendet werden will, dass es die einzige Ausnahme sein darf.

    Übrigens hat eine Lumbago durchaus auch einen eigenständigen Krankheitswert und ist nicht nur als Symptom zu werten. Denn wenn kein Bandscheibenvorfall gefunden wird, bleibt es eine Lumbago und hat einen festen Code im Kapitel „M“ der ICD und nicht bei „Z“ oder „R“.

    Mit freundlichen Grüßen

    Thomas Winter
    Berlin

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    zur Phlegmone existiert diese DKR (auch wenn hier nur von Ulkus und Wunde gesprochen wird):

    1201a Phlegmone
    Wenn eine Phlegmone zusammen mit einer offenen Wunde oder einem Hautgeschwür auftritt, ist die komplikationsauslösende Wunde bzw. das Hautgeschwür (Ulkus) vor Phlegmone zu kodieren, wenn die Wunde oder das Ulkus behandelt wird.
    Wird aktuell die Phlegmone behandelt, ist Phlegmone vor der komplikationsauslösenden Wunde zu kodieren.

    Wie würden Sie jetzt kodieren?
    --
    Gruß

    D. D. Selter

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von winterth:
    Hallo alle Miteinander,

    1) man sieht, es gibt unterschiedliche Meinungen und die wird es in der Medizin immer geben.

    2) Nach all der Richtliniendiskussion sollte man ärztlichen Sachverstand nicht außer Acht lassen. Jede Infektion hat eine Inkubationszeit. Wenn ein Patient innerhalb der Inkubationszeit unter einer blanden bereits existierenden Diagnose – hier Harnwegsinfekt – aufgenommen wird, die richtige sich aus den Prodromi heraus aber erst während des Aufenthaltes herausschält, ist die richtige Diagnose die HD. Das Beispiel mit der Angina Pectoris ist hier nicht glücklich gewählt, wenn das Beispiel dazu verwendet werden will, dass es die einzige Ausnahme sein darf.

    3) Übrigens hat eine Lumbago durchaus auch einen eigenständigen Krankheitswert und ist nicht nur als Symptom zu werten. Denn wenn kein Bandscheibenvorfall gefunden wird, bleibt es eine Lumbago und hat einen festen Code im Kapitel „M“ der ICD und nicht bei „Z“ oder „R“.

    Hallo Herr Winter,

    zu 1)

    Ganz sicher!
    Das sieht man vorallem immer in den Diskussionen mit dem MDK!

    Zu 2)

    Ganz im Gegenteil!
    Es hilft immens den ärztlichen Verstand beim Umgang mit den Kodierrichtlinien auszublenden, denn Sie dienen der Abrechnung und nicht der sinnvollen medizinischen Dokumentation. Dafür ist die Krankenakte zuständig.
    Das Beispiel ist bestens dafür geeignet, den Sachverhalt darzustellen, weil es eine eigene Spezielle Kodierrichtlinie gibt, die dei Allgemeine überschreibt. Das erklärt somit die "Regelhaftigkeit" der Allgemeine Kodierrichtlinie und die "Ausnahme" der Speziellen.

    3)
    Selbstverständlich hat der Lumbago auch sein Recht auf Existenz, auch im ICD. Aber nur dann als HD zuordbar, wenn Sie keinen Grund dafür gefunden haben. Sie schrieben aber: Wenn ein Patient mit einer Lumbago aufgenommen wird, während des Aufenthaltes sich aber ein Bandscheibenvorfall herausstellt, ..." Somit ist es Symptom und weder als HD, noch als ND zu kodieren.
    --
    Gruß

    D. D. Selter

  • Was aber, wenn ich folgendermaßen argumentiere:
    Bei Aufnahme bestehen Anzeichen einer Sepsis, für die sich im Verlauf des stationären Aufenthaltes als Focus die Harnwege herausstellen. Sepsis als Ausdruck der Grunderkrankung Harnwegsinfektion -> HD Harnwegsinfekt ND Sepsis?! Oder sagen wir hier konkurrierende Hauptdiagnosen??
    Nebenbei mit der DKR 0104a werd' ich nicht ganz glücklich: Ist hier die N39.0 mit dem Sepsis-Code zu verschlüsseln oder der Sepsis-Code anstatt der N39.0?? Wer hilft mir?
    --
    mfg Gerhard Füchsl

    mfg Gerhard Füchsl

  • Schönen guten Tag allerseits!

    Ich denke, der fall ist einfach ein wenig unkonkret geschildert.

    Lassen wir zunächst einmal den ärztlichen Sachverstand eingeschaltet:

    Entweder wurde der Patient tatsächlich lediglich mit einem Harnwegsinfekt aufgenommen, dann wäre es eigentlich eine Fehlbelegung. Lediglich im Nachhinein hätte sich durch die Sepsis die Notwendigkeit der stationären Behandlung begründet.

    Oder der Patient hatte bereits bei Aufnahme eine über den Harnswegsinfekt hinausgehende Symptomatik, dann ist die Frage, ob dies nicht über eine andere Diagnose besser abgebildet werden kann.

    Außerdem fände ich noch wichtig, wann sich die Sepsis entwickelt hat: Am Aufnahmetag, am Tag danach, oder erst nach zwei Wochen?

    Schönen Tag noch,
    --
    [center]Reinhard Schaffert

    Medizincontroller
    [f1]Facharzt für Chirurgie
    Krankenhausbetriebswirt(VWA)[/f1]
    Kliniken des Wetteraukreises[/center]

  • Hallo Herr Selter,

    es macht richtig Spaß, mit Ihnen zu diskutieren und ich würde Sie gerne mal persönlich kennenlernen.

    Es hätte der Sonderregelung 0901c gar nicht bedurft. Der Umkehrschluß aus der Regel D001a „drohende Erkrankung“ hätte völlig gereicht. Denn die Angina Pectoris ist als Zeichen eines beginnenden Herzinfarktes aber auch als eigenständige Erkrankung wohl bekannt. Wenn der Herzinfarkt nicht nachgewiesen wird, bleibt die Angina Pectoris – hier allerdings mit dem Sonderfall, dass es einen speziellen Code „Angina Pectoris drohender Infarkt“ I20.0 gibt - als Codierobjekt übrig. Bei der Lumbago im Bezug zum Bandscheibenvorfall ist es nicht anders, nur dass es hier keinen Sondercode für einen drohenden Bandscheibenvorfall gibt.

    Übrigens soll es auch Patienten mit Läusen und Flöhen geben, dann tritt DKR D002c Beispiel 7 in Kraft usw. Oder das eine chronisch (Harnwegsinfekt) und das andere akut ((drohende) Sepsis) DRK D006a. Auf dieser Basis lässt sich trefflich weiterdiskutieren. Bald haben wir alle DKR durch.

    Ich glaube, Herr Schaffert hat wohl recht, wenn er den zeitlichen Verlauf und die Begründung, warum ein Harnwegsinfekt stationär aufgenommen werden muß, tragend ins Spiel bringt (Inkubationszeit).

    Mit freundlichen Grüßen
    Thomas Winter
    Berlin

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von winterth:
    Hallo Herr Selter,
    es macht richtig Spaß, mit Ihnen zu diskutieren und ich würde Sie gerne mal persönlich kennenlernen.

    Hallo Herr Winter,

    intrafamiliär wird die Meinung nicht wirklich unterstützt, dass es Spaß macht.
    Vielleicht ergibt es sich ja einmal ein Treffen.
    --
    Gruß

    D. D. Selter