Schönen guten Tag allerseits!
Handelt es sich bei einem Wechsel aus einer teilstationären (tagesklinischen) psychiatrischen Behandlung in eine somatische Behandlung (intern) um eine Verlegung im Sinne der KFPV 2003, d.h. sind Abschläge zu berechnen.
Ich könnte argumentieren, das eine teilstationäre Behandlung per Definition kürzer als 24h und die Verlegungsregelung daher für das aufnehmende Krankenhaus nicht anzuwenden ist. Aber mann kann die tagesklinische Behandlung auch als durchgehende Behandlung (also über mehrere Tage/Wochen) ansehen, bei der der Patient lediglich nachts und ggf. am Wochenende beurlaubt ist.
Wer hat eine Meinung oder noch besser offizielle Angaben dazu?
Schönen Tag noch,
Reinhard Schaffert
Medizincontroller
Krankenhausbetriebswirt (VWA)
Kliniken des Wetteraukreises